Beschlussentwurf:
Der
Jahresabschluss 2018 wird beschlossen und zur Prüfung an die Revision des
Wetteraukreises weitergeleitet.
Sach- und Rechtslage:
Der
Magistrat hat gemäß § 112 HGO für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss
aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-,
Finanzlage- und Ertragslage der Stadt Friedberg (Hessen) darzustellen.
Mit
dem Jahresabschluss legt der Magistrat Rechenschaft gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung über die Ausführung des Haushaltsplans ab. Die
Stadtverordnetenversammlung wird über die wesentlichen Ergebnisse des
aufgestellten Abschlusses unterrichtet. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses
durch die Revision wird er zusammen mit dem Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 113 HGO zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Zusammengefasst
schließt das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Friedberg (Hessen) wie folgt ab:
Gewinn im ordentlichen
Ergebnis: |
3.007.505,02 € |
Gewinn im außerordentlichen
Ergebnis: |
1.088.786,19 € |
Jahresergebnis: |
4.096.291,21 € |
Finanzmittelfehlbetrag: |
-6.179.967,99 € |
Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht vor, dass zur
besseren Erfolgssteuerung Ziele und Kennzahlen in den Haushaltsplan aufgenommen
werden sollen. Im Jahresabschluss sollen diese Ziele eine Erfolgskontrolle
ermöglichen. Im Folgenden werden alle Kennzahlen aus dem Haushaltsplan sowie
einige zusätzliche Kennzahlen abgebildet.
Vermögenslage:
Das Vermögen der Stadt Friedberg (Hessen)
untergliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die Anlagenintensität
und die Umlaufintensität stellen dar, welchen Anteil Anlagevermögen und Umlaufvermögen
am Gesamtvermögen haben.
Mit 94,24 % der Bilanzsumme hat das Anlagevermögen
eine herausragende Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Friedberg
(Hessen). Alle Vermögensposten wurden vorsichtig nach dem Niederstwertprinzip
bewertet. Der überwiegende Teil besteht bei der Stadt Friedberg (Hessen) aus Sachanlagevermögen
in Form von Grundstücken, Gebäuden und Straßen (83,8 Mio. €).
Das Umlaufvermögen bildet mit knapp 5,6 Prozent
lediglich einen geringen Teil des Vermögens der Stadt Friedberg (Hessen) ab. Im
Umlaufvermögen sind insbesondere die Flüssigen Mittel mit rund 1,4 Mio. € enthalten,
die im Falle eines Liquiditätsengpasses schnell eingesetzt werden können.
Das Kapital der Stadt untergliedert sich in
Eigenkapital und Fremdkapital. Die Eigenkapitalquote und die Fremdkapitalquote
stellen dar, welchen Anteil Eigenkapital und Fremdkapital am Gesamtkapital
haben.
Je höher die Eigenkapitalquote einer Kommune ist,
desto unabhängiger ist die Kommune tendenziell von Fremdkapitalgebern. Die
Eigenkaptalquote ist mit rd. 55 % nicht als kritisch einzustufen.
Der Anteil des Fremdkapitals (Verbindlichkeiten und
Rückstellungen) wird durch die Fremdkapitalquote gemessen. Je geringer die
Fremdkapitalquote, desto unabhängiger ist die Kommune. Bei der Stadt Friedberg
(Hessen) ist das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital weitgehend
ausgeglichen.
Der Verschuldungsgrad gibt Aufschluss über das
Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital. Ein Verschuldungsgrad von 100 %
bedeutet, dass sämtliches Fremdkapital durch das Eigenkapital gedeckt ist. Ein
Wert von über 100 % heißt hingegen, dass die Kommune mehr Schulden hat, als sie
Eigenkapital besitzt. Analog gilt für einen Wert unter 100 %, dass mehr als das
gesamte Fremdkapital durch Eigenkapital gedeckt ist. Bei der Stadt Friedberg
(Hessen) ist mehr Eigenkapital als Fremdkapital vorhanden. Der Wert ist jedoch
als unkritisch zu bewerten, da in der Literatur Werte bis etwa 300 % als solide
gewertet werden. Insgesamt konnte die Verschuldung der Stadt Friedberg (Hessen)
seit 2013 kontinuierlich zurückgeführt werden.
Ertrags- und Aufwandslage:
Die Erträge der Stadt untergliedern sich in
ordentliche Erträge, Finanzerträge und außerordentliche Erträge. Die Steuern
gehören zu den ordentlichen Erträgen.
Die Steuerertragsquote stellt dar, welchen Anteil
die Steuererträge an den Gesamterträgen haben.
Die Stadt Friedberg (Hessen) erzielt ihre Erträge
zu mehr als der Hälfte aus den Steuern und ist daher sehr stark vom
Steueraufkommen abhängig.
Die Gebührenerträge spielen bei der Erzielung von
Erträgen eine eher untergeordnete Rolle und sind daher nicht ausschlaggebend
für das Ergebnis.
Die Zuwendungsquote zeigt, wie stark die Stadt
Friedberg (Hessen) von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig
ist. Diese macht mit knapp 19 % fast ein Fünftel der Gesamterträge aus.
Die Aufwendungen der Stadt untergliedern sich in
ordentliche Aufwendungen, Finanzaufwendungen und außerordentliche Aufwendungen.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und die Steuer- und Umlageaufwendungen gehören zu den ordentlichen
Aufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwandsquote, die Sach- und Dienstleistungsquote
und die Steuer- und Umlageaufwandsquote stellen dar, welchen Anteil die
jeweiligen Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen haben.
Die Steuer- und Umlageaufwendungen der Stadt
Friedberg (Hessen) sind mit einem Anteil von 36,1 % die größte
Aufwandsposition. Die Personalaufwendungen machen rund 29 % der Aufwendungen
der Stadt aus. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen beträgt die Quote rund
15 %. Insgesamt bewegen sich die Quoten im Vergleich zu anderen hessischen
Kommunen im normalen Bereich.
Finanzlage:
Der Zahlungsmittelfluss der Stadt untergliedert
sich in die Zahlungsmittelflüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit,
Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit sowie haushaltsunwirksamen
Zahlungsvorgängen. Die Verwaltungstätigkeitsquote und die
Investitionstätigkeitsquote stellen dar, welchen Anteil die Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit an den Gesamtauszahlungen
haben.
Die Stadt Friedberg (Hessen) weist – wie regelhaft
in Kommunalverwaltungen - eine hohe Quote bei der Verwaltungstätigkeit aus.
Aufgrund der niedrigen Investitionstätigkeitsquote wurde im Jahr 2018 nur in geringem
Maße weiteres Anlagevermögen aufgebaut.
In den Gesamtauszahlungen sind in geringem Maße
auch noch Anteile aus Finanzierungstätigkeit und aus haushaltsunwirksamen
Vorgängen enthalten.
Hinweis:
Der letzte geprüfte Jahresabschluss der Stadt
Friedberg (Hessen) stammt aus dem Jahr 2012. In diesem wurde durch das
Revisionsamt umfassender Korrekturbedarf festgestellt, der sich auch auf die
Jahresabschlüsse der Folgejahre auswirkt. Der Jahresabschluss 2013 befindet
sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 in der Prüfung,
die Abschlüsse der Jahre 2014 bis 2017 sind noch nicht geprüft. Es besteht
daher eine Unsicherheit im Hinblick auf die tatsächlichen Jahresergebnisse. Die
Stadt Friedberg (Hessen) wird aufgrund der Prüfung durch das Revisionsamt in
jedem Fall noch Korrekturen im Jahresabschluss 2013 vornehmen müssen. Die
Änderungen werden sich sowohl auf den Abschluss 2014 als auch auf alle
folgenden bereits aufgestellten Abschlüsse einschließlich des vorliegenden
Jahresabschlusses 2018 auswirken, da sich die Anfangsbestände entsprechend
ändern.
Darüber hinaus werden die noch bevorstehenden
Prüfungen der Jahresabschlüsse 2014 – 2017 höchstwahrscheinlich gleichartige Mängel
und ebenso umfassende Korrekturbedarfe wie der Abschluss 2012 ergeben, die sich
dann ebenfalls wiederum auf die nachfolgenden Jahresabschlüsse auswirken und zu
notwendigen Änderungen in diesen Abschlüssen führen werden.
Aufgrund dieser Umstände einerseits und weil zum
anderen aufgrund der verspäteten Vorlage der Jahresabschlüsse durch die Stadt
Friedberg (Hessen) und viele weitere Kommunen im Wetteraukreis beim
Revisionsamt ein erheblicher Prüfungsstau eingetreten ist (wie auch bei anderen
Revisionsämtern landesweit), kann derzeit noch keine Prognose abgegeben werden,
wann der vorliegende Abschluss 2018 geprüft und entlastet werden kann. Es
besteht also insbesondere für klassische Jahresabschlussbereiche wie
Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen das Risiko, dass sich die
in diesem Abschluss dargestellten Werte nochmals deutlich verändern können.
☐ |
JA |
X |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |