Beschlussentwurf:
In Abänderung des
Stadtverordnetenbeschlusses vom 06.12.2019 wird den folgenden
Vertragsgrundlagen für einen Vertragsentwurf zwischen der Stadt Friedberg
(Hessen) und der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH über den Erweiterungsbau
und die Kostenträgerschaft der Kindertagesstätte Sonnenschein zugestimmt:
1.
Die
Stadt Friedberg (Hessen) fördert den Bau von zwei weiteren Gruppen für die
Schaffung von 32 zusätzlichen Plätzen (19 Krippen- und 13 Kindergartenplätzen)
bei der Kindertagesstätte Sonnenschein, soweit die Kosten nicht durch
Fördermittel des Bundes gedeckt sind.
2.
Auf der Grundlage der aktuellen Kostenschätzung werden im Haushalt
2020 werden weitere Baukosten in Höhe von 134.450 Euro und Ausstattungskosten
in Höhe von 8.000 Euro unter der Investitionsnummer 1.03558 eingestellt, so
dass insgesamt 906.250 Euro (inklusive der Haushaltsmittel 2019) zur Verfügung
stehen.
3.
Die
Stadt Friedberg (Hessen) zahlt Abschläge (5 Raten à 100.000 Euro) ab 10.
Dezember 2019 bis 10.04.2020. an die Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH,
soweit der Träger noch keine Abschläge auf die Bundeszuschüsse erhalten hat.
Die Rechnungsprüfung erfolgt im Nachgang. Nach Abschluss der Baumaßnahme
erfolgt eine Spitzabrechnung. Mittelüberschüsse sind an die Stadt Friedberg
(Hessen) zurückzuzahlen.
4.
Unvorhergesehene
Mehrkosten sind, sobald diese festgestellt werden, mit der Stadt Friedberg
(Hessen) abzustimmen. Kostensteigerungen sind umgehend mitzuteilen. Die vom
Architekten und der Stadt Friedberg (Hessen) geprüften Mehrkosten gehen
zulasten der Stadt Friedberg (Hessen), da die Behindertenhilfe Wetteraukreis
gGmbH keine Eigenmittel in den Anbau einbringen wird.
5.
Das
Anbauprojekt wird gemäß den Förderbedingungen nach dem
Bundesinvestitionsprogramm ausgeschrieben. Die Abwicklung erfolgt durch den
Architekten des Bauträgers.
6.
Im
Vertrag ist der Übergang der Rechte und Pflichten auf mögliche Rechtsnachfolger
der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH zu
gestatten.
7.
Da
der Zuschuss nach dem Bundesinvestitionsprogramm eine Bindungszeit von 25
Jahren vorsieht, sichert die Stadt Friedberg (Hessen) zu, mögliche
Rückerstattungsansprüche des Zuschussgebers, die nicht von der Behindertenhilfe
Wetteraukreis gGmbH zu vertreten sind, zu übernehmen.
8.
In
dem Vertrag ist eine Regelung aufzunehmen, soweit innerhalb der 10jährigen städtischen
Bindungsfrist für den Finanzierungszuschuss der Stadt Friedberg (Hessen) der
Anbau nicht mehr als Kindertagesstätte genutzt werden und dies aus Gründen, die
die Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH zu vertreten hat, ist der
Finanzierungsbeitrag der Stadt anteilig (10% pro Jahr) der vorzeitigen Aufgabe
zurückzuzahlen.
9.
Der
Erbbaurechtsvertrag wird ergänzt um spezielle Regelungen für den Anbau. Dazu
erfolgt im Vertrag nur eine Absichtserklärung, da die exakte Ausgestaltung
dieser Regelung den Zeitrahmen sprengen dürfte. Die Regelung soll den
Entschädigungswert bei Heimfall (vgl. §8) neu regeln. Der jetzige
Finanzierungsbeitrag ist vom Entschädigungswert bei Heimfall (vgl. §8)
abzuziehen. Hierbei wird der heutige Wert der Einrichtung im Verhältnis zum
Finanzierungsbeitrag gesetzt. Der entsprechende Anteil ist auch dann beim
Heimfall zu berücksichtigen, soweit die Stadt auch die Bauunterhaltung weiter
finanziell unterstützt. Die näheren Einzelheiten werden in der Anpassung des Erbbaurechtsvertrages
geregelt. Ggf. ist der Erbbaurechtsvertrag auch im Hinblick auf die
Bindungsfrist der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH an die Bundeszuschüsse anzupassen.
Sach- und Rechtslage:
In der Stadtverordnetenversammlung am
06.12.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Einem Baukosten- und Ausstattungszuschuss in Höhe
von insgesamt 763.800 Euro (Baukosten: 663.800 Euro und Ausstattungskosten:
100.000 Euro) für die Schaffung von 32 zusätzlichen Plätzen (19 Krippen- und 13
Kindergartenplätze) für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis
zum Beginn der Grundschulzeit in der integrativen Kindertagesstätte
Sonnenschein wird zugestimmt. Dieser Betrag wird in den Haushalt 2019 aufgenommen.
Sollte eine Bezuschussung über das Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 für die Schaffung der zusätzlichen
Plätze erfolgen, reduziert sich der Zuschuss seitens der Stadt Friedberg um
diesen Betrag. In welchem Umfang der Baukosten- und Ausstattungszuschuss
zurückzuzahlen ist, wenn der Betrieb aufgegeben oder durch Dritte fortgeführt
wird, ist in einem entsprechenden Vertrag zu regeln.“
Die voraussichtlichen Baukosten sind
gegenüber der Kostenschätzung vom November 2018 zwischenzeitlich gestiegen.
Gemäß einer fortgeschriebenen Kostenschätzung betragen die Baukosten nunmehr 798.250
Euro. Aufgrund der zeitlichen Entwicklung ist auch mit Mehrkosten bei der
Ausstattung in Höhe von 8.000 Euro zu rechnen.
Im Haushalt 2019 sind insgesamt für die
Maßnahme 763.800 Euro (Baukosten: 663.800 Euro und Ausstattungskosten: 100.000 Euro) eingestellt.
Daraus ergeben sich mögliche Mehrkosten in Höhe von
142.450 Euro. Diese sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Das
voraussichtliche Investitionsvolumen beträgt somit 906.250 Euro (Stand 22.08.2019).
Der voraussichtliche Zuschussbedarf durch die Stadt liegt bei 406.250 Euro.
Der Träger, die Behindertenhilfe
Wetteraukreis gGmbH, kann selbst keine Kosten tragen und handelt aufgrund der
Initiative der Stadt Friedberg.
Die Förderungsmöglichkeiten aufgrund der Ergänzenden
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrammes
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018-2020 des Bundes für den Anbau haben
sich nochmals verbessert. Vorsorglich wurden jedoch zusätzliche Mittel im
Haushalt 2020 angemeldet, um den Träger abzusichern, soweit eine Förderung nach
der Förderrichtlinie nicht zugeteilt wird. Gleichwohl wird derzeit davon
ausgegangen, dass die bereits im Haushalt 2019 erfassten Mittel in Höhe von
763.800 Euro ausreichend sind, da der Träger auch mit einer umfangreichen
Förderung rechnen kann.
Die Zuschüsse wurden erhöht. Bisher gab es
je Gruppe 160 T€, mithin 320 T€. Nunmehr gibt es pro Gruppe 250 T€. Es können
demnach 500 T€ Zuschuss für die Maßnahme beantragt werden.
Anfang Juni 2019 legte der Träger einen
ersten Vertragsentwurf für den Erweiterungsbau vor. Er teilte Ende Juni 2019
mit, er benötige den Vertrag dringend um seinerseits die Maßnahme noch dieses
Jahr umzusetzen. Der vorgelegte Vertragsentwurf wurde durch das Rechtsamt und
die Kindertagesstätten-verwaltung umfangreich überarbeitet. Eine Einigung
konnte jedoch zunächst nicht erzielt werden.
Am 24.07.2019 fand ein weiteres Gespräch
statt. Hier wurden die Rahmenbedingungen für den Vertrag definiert und die Zeitschiene
zur Erlangung der Beschlüsse wurde vorbehaltlich
der
Zustimmung der Ämter in Erwägung gezogen:
1.Vorlage: Finanzieller Rahmen
und genaue rechtliche Ausgestaltung
(erweiterter
Grundsatzbeschluss)
22.8. Termin mit dem Bürgermeister – Unterschrift auf Antrag
Bundeszuschüsse
26.8. (ursprünglich 19.8.) Magistratssitzung
28.8. Haupt- und Finanzausschuss
5.9. Stadtverordnetenversammlung
23.9. Aufsichtsrat bhw
2. Vorlage: Vertrag
26.09. Magistratssitzung
Sobald alle Beschlüsse vorliegen erfolgt der
Vertragsabschluss.
Erst danach kann die
verbindliche Beauftragung der Bauleistungen erfolgen.
Bei Einhalten des vorgenannten
Zeitplanes wird der Baubeginn für Februar/März 2020 erwartet. Damit könnte das
Ende der Baumaßnahmen im ersten Quartal 2021 zu schaffen sein.
Diese Rahmenbedingungen gehen juristisch und
finanziell über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018
hinaus. Daher wird in einem ersten Schritt, diese Vorlage der
Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Der Antrag auf Bundesförderung soll bereits
im August 2019 durch den Träger beim Wetteraukreis eingereicht werden, da die
Antragsfrist am 01. Oktober 2019 endet: Im April/Mai 2020 können dann
voraussichtlich die ersten Zuschusstranchen des Bundeszuschusses ausgezahlt
werden.
Die Ausgestaltung der Abänderung des
Erbbaurechtsvertrages in Bezug auf die Entschädigung nach § 8 des
Erbbaurechtsvertrages im Falle eines Heimfalls im Hinblick auf die umfangreiche
Förderung bei Bau und auch jetzt bei der Erweiterung der Kindertagesstätte wird
in einem separaten Vertrag im Herbst 2019
geregelt, da hier weitere Vorprüfungen erforderlich sind und dieser Vertrag
ohnehin der notariellen Form bedarf.
Die Stadt Friedberg ist aufgrund der
angrenzenden Neubaugebiete dringend auf die zusätzlichen Plätze angewiesen.
Zeitliche Verzögerungen sind auch vor dem Hintergrund der massiven Probleme in
der Kindertagesstätte Wintersteinstraße nicht zu verantworten.
X |
JA |
☐ |
NEIN |
||
Haushaltsjahr |
2020 |
☐ |
Ergebnishaushalt |
X |
Finanzhaushalt |
Produkt |
365.10 |
Kostenstelle |
1.464900 |
||
Investitionsnummer |
1.03558.0 |
Sachkonto |
|
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
109.320,-€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB
Finanzen) |