hier: Ortsrecht / Satzungen
Anfrage:
Um ein geregeltes
Zusammenleben und –arbeiten in Friedberg zu ermöglichen, hat die Stadt
Friedberg verschiedene Satzungen für das Ortsrecht beschlossen.
Folgende Fragen
bitte ich durch den Magistrat beantworten zu lassen:
1.
Wer
kontrolliert die Einhaltung der städtischen Satzungen in welchem Turnus?
Insbesondere
a) Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anlagen
b) Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot der Taubenfütterung
c) Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)
d) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen
e) Satzung über die Gestaltung von baulichen Anlagen in der Altstadt
f) Satzung über die Straßenreinigung
g) Abfallsatzung
2.
In wie
weit sind die Satzungen bindend? Kann der Magistrat bzw. die Verwaltung
selbstständig davon abweichen oder „wegsehen“?
3.
Wie oft
und in welcher Höhe wurden in den letzten 5 Jahren Bußgelder bei Verstößen
gegen obige Satzungen verhängt?
4.
In einer
StvV 2017 oder 2018 wurde berichtet, dass seitens der Verwaltung an einer
Überarbeitung der Satzungen gearbeitet wird. Wann ist mit einer entsprechenden
Vorlage zu rechnen?