Betreff
Anfrage der UWG-Fraktion vom 20. August 2019,
hier: Ortsrecht / Satzungen
Vorlage
16-21/1193
Art
Anfrage

Anfrage:

 

Um ein geregeltes Zusammenleben und –arbeiten in Friedberg zu ermöglichen, hat die Stadt Friedberg verschiedene Satzungen für das Ortsrecht beschlossen.

 

Folgende Fragen bitte ich durch den Magistrat beantworten zu lassen:

 

1.   Wer kontrolliert die Einhaltung der städtischen Satzungen in welchem Turnus?
Insbesondere
a) Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anlagen
b) Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot der Taubenfütterung
c) Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)
d) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
e) Satzung über die Gestaltung von baulichen Anlagen in der Altstadt
f) Satzung über die Straßenreinigung
g) Abfallsatzung

 

2.   In wie weit sind die Satzungen bindend? Kann der Magistrat bzw. die Verwaltung selbstständig davon abweichen oder „wegsehen“?

 

3.   Wie oft und in welcher Höhe wurden in den letzten 5 Jahren Bußgelder bei Verstößen gegen obige Satzungen verhängt?

 

4.   In einer StvV 2017 oder 2018 wurde berichtet, dass seitens der Verwaltung an einer Überarbeitung der Satzungen gearbeitet wird. Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?