Betreff
Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Görbelheimer Hohl (Bahnbrücke) im Bereich der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG durch die DB Netz AG
hier: Verbreiterung der Durchfahrtbreite
Vorlage
16-21/1132
Aktenzeichen
60/3-Ko/mö
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

Gemäß § 12 EKrG wird gegenüber der DB Netz AG das Verlangen geäußert, die Durchfahrtsbreite (Lichte Weite) der zu erneuernden Eisenbahnüberführung in der Görbelheimer Hohl im Bereich der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG von 7,52 m auf 12,95 m zu verbreitern. Die durch die Stadt zu finanzierenden Ausgaben (Baukosten) in Höhe von 1.900.000 EUR werden im Investitionsprogramm für 2022 bereitgestellt. Die Einnahmen in Höhe von 470.000 EUR werden für 2023 angemeldet.

 


Sach- und Rechtslage:

Die Eisenbahnüberführung (EÜ) über der Görbelheimer Hohl im Bereich der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG in der Kernstadt Friedberg befindet sich nach Angaben der DB Netz AG in einem baulich sehr schlechten Zustand. Der Beton des Überbaus und der Widerlager sind brüchig. Wird die Brücke nicht erneuert, muss die Strecke in absehbarer Zeit gesperrt werden. Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung ist für das Jahr 2022 geplant.

In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, die bestehende Durchfahrtsbreite für die Görbelheimer Hohl von 7,52 m (Fahrbahn mit beidseitigen Schrammborden ohne kombinierte Geh- und Radweg) auf eine regelgerechte Durchfahrtsbreite von 12,95 m (von West nach Ost: 0,50 m Sicherheitstrennstreifen/Schrammbord – 9,20 m Fahrbahn – 3,25 m kombinierter Geh- und Radweg) zu verbreitern.

 

Augenblicklich steht auf der Ostseite lediglich ein Schrammbord zur Verfügung. Eine Unterquerung der Eisenbahnüberführung ist aufgrund der Unübersichtlichkeit durch den Kurvenverlauf für die Fußgänger und Radfahrer sehr unsicher.

Durch die Verbreiterung der Durchfahrtsbreite zwischen den beiden Widerlagern auf 12,95 m kann unterhalb des Brückenbauwerks auf der Ostseite ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Regelbreite von 3,25 m durchgeführt und somit der einseitig geführte Gehweg mit der Ostanbindung von Fauerbach in Richtung Industriegebiet verbunden werden. Ferner würde durch die Verbreiterung die östliche Erschließung der US-Kaserne verbessert werden.

 

Durch die Vergrößerung der lichten Weite (Durchfahrtbreite) erfolgt die Erneuerung der Eisenbahnüberführung auf beiderseitigem Verlangen der Stadt Friedberg sowie der DB Netz AG gemäß § 12 EKrG. In diesem Fall sind die Unterhaltungs- und Erneuerungskosten für das aufgeweitete Bauwerk (EÜ-Neubau) nach dem ermittelten Kostenteilungsschlüssel gemäß § 16 EKrG auf die Kreuzungspartner aufzuteilen. Dem sind die fiktiven Unterhaltungs- und Erneuerungskosten für die heute bestehende EÜ entgegenzustellen, die die DB Netz AG zu erbringen hat. Die Gesamtbaukosten einschl. Umsatzsteuer werden sich auf ca. 2.800.000 EUR belaufen. Der Kostenanteil der Stadt Friedberg an den Gesamtbaukosten beträgt ca. 1.900.000 EUR und ist auf Verlangen der DB Netz AG entsprechend dem Baufortschritt zu erstatten. Der Vorteilsaugleich durch die Erneuerung des Brückenbauwerks wird die DB Netz AG im Folgejahr nach Abschluss der Baumaßnahme an die Stadt Friedberg ablösen. Gemäß der vorläufigen Ablöseberechnung beträgt der Vorteilsausgleich ca. 470.000 EUR. Der Stadt Friedberg entstehen somit Kosten in Höhe von ca. 1.430.000 EUR durch die Veränderung der Durchfahrtsbreite (siehe Anlage „Zusammenstellung der vorläufigen Kosten“).

 

Grundlage der vorläufigen Ablöseberechnung ist das Baugeschehen entsprechend der Entwurfsplanung für das aufgeweitete Bauwerk sowie die fiktive Erneuerung des heutigen Bauwerkes (Fiktivbauwerk). Es werden nur die Kosten berücksichtigt, die bei den nachfolgenden Erneuerungen wiederkehren. Ebenso werden die Erhaltungskosten sowie die bei den nächsten Erneuerungen anfallenden Bauzustände berücksichtigt.

 

Mit der Zahlung der Ablösekosten löst die Stadt Friedberg den Kostenanteil für die Unterhaltungs- und Erneuerungskosten an der neuen EÜ für immer ab.

Wird das Brückenbauwerk wie vorhanden mit der bestehenden Durchfahrtsbreite erneuert, entstehen der Stadt Friedberg keine Kosten. Jedoch kann erst in 70 Jahren (Nutzungsdauer des Brückenbauwerks) wieder gegenüber der DB Netz AG ein Verlangen geäußert werden!

 

Tabelle: Finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamt-baukosten

Anteil Stadt Friedberg

Vorteilsausgleich

Baukosten (Anteil Stadt) abzgl. Vorteilsausgleich

 

 

1.

Neubau Brücke ohne Veränderung der Lichten Weite

 

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

2.

Neubau Brücke mit Veränderung der Lichten Weite

 

2.800.000,00 €

1.900.000,00 €

470.000,00 €

1.430.000,00 €

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

×

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2022

Ergebnishaushalt

×

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

NEU

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

1.900.000,00

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)