In ihrer Sitzung am 11. April 2019 hatte die Stadtverordnetenversammlung
folgendes beschlossen:
1. Der Magistrat wird beauftragt Kontakt mit
Hessen Mobil aufzunehmen mit dem Ziel eine veränderte Planungsvariante zu
erreichen und den Standpunkt der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen, einen großen Flächenverbrauch an
Ackerböden zu vermeiden.
2. Der Neubau/Verlagerung des engen Tunnels
wird ausdrücklich von der Stadtverordnetenversammlung Friedberg begrüßt.
3. Es soll untersucht werden, ob es möglich
ist, ausgehend von der Variante 1 – Ausbau des Bestandes, dennoch eine
Radwegeführung zu ermöglichen. Dabei ist der Vorschlag zu untersuchen, ob
westlich des Tunnels und westlich der Görbelheimer Mühle ein Radweg (beide
Fahrtrichtungen) entlang der Variante 1 geplant werden kann, der im Bereich der
Görbelheimer Mühle westlich der Erdkeller am Feldrand die Engstelle umfährt, um
dann Richtung Bruchenbrücken in Höhe der denkmalgeschützten Linde wieder an die
bestehende L 3351 herangeführt zu werden.
Mit Vertretern von Hessen
Mobil konnte kurzfristig ein Gesprächstermin vereinbart werden; dieser fand am
07.05.2019 statt. Es wurden Hessen Mobil noch einmal die Bedenken der Stadtverordnetenversammlung zu dem großen Flächenverbrauch an Ackerböden
erläutert, sowie der Wunsch nach einer veränderten Planungsvariante mitgeteilt.
Der Neubau des Bahntunnels ist aufgrund des Bauzustandes
erforderlich und wird nach den heute geltenden Regeln der Technik umgesetzt.
Für die Lage des Bauwerks ist jedoch ausschlaggebend, ob die L 3351 in einer
neuen Trasse gebaut wird oder nur eine Deckensanierung stattfinden soll. Bei
einer Neutrassierung wird sich die Lage des Bauwerks aufgrund von
einzuhaltenden Radien, Sichtweiten usw. in seiner Position verschieben. Bei
einer Deckensanierung wird das Bauwerk erneuert, aber ohne Verschiebung.
Ein Ausbau der L 3351 in der alten Trasse ist nach den heutigen
Vorschriften nicht möglich, hier kann nur eine Sanierung erfolgen und die
unzureichenden Trassierungselemente (Fahrbahnbreiten, Radien, Sichtweiten)
bleiben bestehen.
Hierbei müsste eine eigenständige
Radwegeplanung erfolgen, die mit Voruntersuchungen und Variantenwahl neu
beginnt und von Hessen Mobil als eigenständiges Projekt behandelt wird.
Eine zusammenfassende Stellungnahme von Hessen Mobil ist als Anlage
beigefügt. Hierbei bittet Hessen Mobil um Rückmeldung der
Stadtverordnetenversammlung, um zu prüfen, welche folgenden Planungsschritte
erforderlich sind.