Bildung von Haushaltsausgaberesten und Haushaltseinnahmeresten
Beschlussentwurf:
Der Bildung der Haushaltsausgabereste im
Ergebnishaushalt 2018 und der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im
Finanzhaushalt 2018 der Stadt Friedberg (Hessen) sowie deren Übertragung ins
Haushaltsjahr 2019 gemäß Anlage wird zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Im Haushaltsjahr 2018 wurden nicht alle
Haushaltsansätze für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Einzahlungen und
Auszahlungen im Finanzhaushalt vollständig ausgeschöpft. Um eine Unterdeckung
der Sachkonten zu vermeiden, können Ausgabereste in das Folgejahr übertragen werden.
Dies ist gemäß § 21 Abs. 1 und 2 GemHVO zulässig. Hiernach bleiben die Ansätze
für Auszahlungen und Investitionen bis zur der Fälligkeit der letzten Zahlung
für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch
zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in
seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im
Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende
des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
Für die Übertragung von Haushaltsmitteln in
das Jahr 2019 wurden strengere Maßstäbe als in den Vorjahren angelegt. So
mussten die zuständigen Fachämter erläutern, warum Maßnahmen noch nicht
abgeschlossen sind und bis wann mit einer Fertigstellung der Maßnahmen zu
rechnen ist. Den städtischen Gremien werden nachfolgend nur solche
Haushaltsmittel zur Übertragung vorgeschlagen, welche von den Ämtern plausibel
begründet wurden.
Zur Fortführung bereits begonnener oder in
Planung befindlicher Maßnahmen ist es notwendig, dass folgende Haushaltsreste gebildet
und in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden:
Ergebnishaushalt: 249.699,42 €
(Haushaltsausgabereste)
Finanzhaushalt: 17.587.077,69 € (Haushaltsausgabereste)
-8.163.802,00 € (Haushaltseinnahmereste)
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.