Betreff
Jahresabschluss 2018 der Stadt Friedberg (Hessen)
Bildung von Haushaltsausgaberesten und Haushaltseinnahmeresten
Vorlage
16-21/1112
Aktenzeichen
20/0/JB-Ci
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Bildung der Haushaltsausgabereste im Ergebnishaushalt 2018 und der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Finanzhaushalt 2018 der Stadt Friedberg (Hessen) sowie deren Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 gemäß Anlage wird zugestimmt.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Im Haushaltsjahr 2018 wurden nicht alle Haushaltsansätze für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt vollständig ausgeschöpft. Um eine Unterdeckung der Sachkonten zu vermeiden, können Ausgabereste in das Folgejahr übertragen werden. Dies ist gemäß § 21 Abs. 1 und 2 GemHVO zulässig. Hiernach bleiben die Ansätze für Auszahlungen und Investitionen bis zur der Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.

 

Für die Übertragung von Haushaltsmitteln in das Jahr 2019 wurden strengere Maßstäbe als in den Vorjahren angelegt. So mussten die zuständigen Fachämter erläutern, warum Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und bis wann mit einer Fertigstellung der Maßnahmen zu rechnen ist. Den städtischen Gremien werden nachfolgend nur solche Haushaltsmittel zur Übertragung vorgeschlagen, welche von den Ämtern plausibel begründet wurden.

 

Zur Fortführung bereits begonnener oder in Planung befindlicher Maßnahmen ist es notwendig, dass folgende Haushaltsreste gebildet und in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden:

 

Ergebnishaushalt:                      249.699,42 € (Haushaltsausgabereste)

Finanzhaushalt:                    17.587.077,69  € (Haushaltsausgabereste)

       -8.163.802,00 € (Haushaltseinnahmereste)

 

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.