Betreff
Ablehnung stationäre Messeinrichtungen - Hessische Polizeiakademie (HPA)
Vorlage
16-21/1110
Aktenzeichen
32/1-Kb
Art
Mitteilungsvorlage

In dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport „Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden“ vom 05.02.2015 (StAnz. S.182),

Az.: LPP 1 -66 k 07 – 15/001, ist festgelegt, nach welchen Kriterien Messstellen für Geschwindigkeitsmessgeräte eingerichtet werden sollen.

 

Nach den vorgegebenen Kriterien wurden folgende Standorte durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehen:

 

-          Kaiserstraße 167, Fahrtrichtung Frankfurter Straße

-          Vilbeler Straße, Ortseinfahrtsbereich aus Richtung Ilbenstadt

 

Für beide Standorte wurde die notwendige Zustimmung bei der Polizeiakademie Hessen beantragt.

 

Mit Schreiben vom 10.4.2019, eingegangen am 15.4.2019, hat die Polizeiakademie Hessen nun beide Standorte abgelehnt.

 

Nach Eingang des Schreibens wurde städtischerseits mit der Polizeiakademie Kontakt aufgenommen, um ihre Stellungnahme vor Ort zu erörtern. Seitens der Polizeiakademie bestand mit Verweis auf die aus ihrer Sicht fehlenden Voraussetzungen für die stationären Messanlagen gemäß o.g. Erlass jedoch leider keine Bereitschaft, die örtlichen Verhältnisse nochmals in einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Stadt zu klären.

 

Standort Kaiserstraße

 

Durch Bürgermeister a.D. Keller wurden im Jahr 2016 Mittel in den Haushalt zur Errichtung von zwei stationären Geschwindigkeitsmesseinrichtungen für den Bereich Kaiserstraße zwischen Wolfengasse und Gießener Straße eingestellt. Nach Prüfung des Amtes konnte gemäß dem Erlass, nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.5, keine Messeinrichtungen im vorgesehenen Bereich errichtet werden. Stattdessen wurde nach weiterer Prüfung der Standort Kaiserstraße 167 in Fahrtrichtung Frankfurter Straße gewählt. Aufgrund der Nähe zu einem Kindergarten erfüllte dieser Standort nach Erlass (Ziffer 4.1.3) aus Sicht des Amtes die Anforderung einer besonders schutzwürdigen Zone.

 

Begründung der Ablehnung durch die Polizeiakademie

 

Die Hessische Polizeiakademie teilt u.a. mit, dass die Kinder aufgrund der breiten Gehwege die KiTa verkehrssicher erreichen können und auch das Halten von Fahrzeugen unmittelbar vor der KiTa, um Kinder dort abzusetzen, ohne überdurchschnittlich große Gefahren möglich sei.

 

Anhand des ermittelten v85-Wertes[1] von 52 km/h und einer errechneten Überschreitungsquote von ca. 4 % zeigten beide Werte im Ergebnis, dass sich der ganz überwiegende Anteil der Fahrzeugführer an die angeordnete Höchstgeschwindigkeit halte. Eine Auswertung des Verkehrsunfallgebildes auf dem Streckenabschnitt für die letzten 3 Jahre ergab keine geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfälle.

 

Im Ergebnis kommt es somit aus Sicht der Polizeiakademie auf dem Streckenabschnitt zu keiner besonderen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Fahrzeugführer. Die Installation einer ortsfesten Geschwindigkeitsmessanlage beurteilt sie daher als nicht erlasskonform. Geschwindigkeitskontrollen seien mit mobilen Messgeräten möglich.

 

Standort Bruchenbrücken

 

Nachdem es im April 2013 in Bereich Vilbeler Straße Ortseingang zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kam – ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit kam von der Fahrbahn ab und erfasste ein Kind -, gab es Forderungen seitens der Bürger, den Straßenbereich sicherer zu gestalten. Diesen kam die Stadt Friedberg nach Prüfung im September 2015 im ersten Schritt nach und installierte nach dem Ortseingang eine Querungshilfe zur Verkehrsberuhigung. Nach weiteren Prüfungen sollte zur Verkehrssicherung zusätzlich eine stationäre Geschwindigkeitsmesseinrichtung im Bereich des Unfallortes errichtet werden.

 

Begründung der Ablehnung durch die Polizeiakademie

 

Die Hessische Polizeiakademie teilt u.a. mit, dass der geplante Standort der Geschwindigkeitsmessanlage deutlich hinter der Gefahrenstelle (Querungshilfe) und somit als nicht sinnvoll und verkehrssichernd anzusehen wäre.

 

Der ermittelte v85-Wert von 59 km/h und eine errechnete Überschreitungsquote von ca. 11 % seien leicht überdurchschnittliche Werte. Eine Auswertung des Verkehrsunfallgebildes auf dem Streckenabschnitt für die letzten 3 Jahre ergab keine geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfälle. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und einer „äußerst geringe(n) Anzahl von Fußgängern“ sei eine Querung der Fahrbahn im Normalfall völlig gefahrlos möglich.

 

Aus den genannten Gründen sind aus Sicht der Polizeiakademie gelegentliche Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Messgeräten möglich. Die Installation einer ortsfesten Geschwindigkeitsmessanlage wird von der Polizeiakademie als unverhältnismäßig und nicht erlasskonform angesehen und daher nicht befürwortet.

 

Die Stellungnahme der Polizeiakademie vom 10.4.2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Nach den Ablehnungen der geplanten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen durch die Polizeiakademie Hessen ist die Stadt bestrebt, schnellstmöglich weitere Standorte zu prüfen. Hier wird auch der Hinweis der Polizeiakademie bezüglich der Überprüfung der Messstelle Bruchenbrücken aufgegriffen. Darüber hinaus werden auch weiterhin Geschwindigkeitsmessungen mit dem mobilen Messgerät der Stadt erfolgen.

 



[1] V85 stellt die Grenzgeschwindigkeit (Endgeschwindigkeit) für die ersten 85% der Fahrzeuge dar.