Betreff
Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung
Vorlage
16-21/1109
Aktenzeichen
32/1-Kb
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

Auf Grundlage eines Erlasses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wurden die Städte und Gemeinden über das Regierungspräsidium Darmstadt und den Kreisverwaltungen aufgefordert, das jeweilige Stadtgebiet einer Überprüfung zu unterziehen, ob weitere Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radverkehr geöffnet werden können. Zielsetzung ist die Reduzierung von Lücken im Radverkehrsnetz, die Vermeidung von Radverkehr auf dem Gehweg mit dadurch verbundenen Nachteilen für Fußverkehr sowie die Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr. Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Verkehrssicherheit durch die Legalisierung verbessert, da die Verkehrsteilnehmer stärker aufeinander Rücksicht nehmen und oft eine Verlagerung des Radverkehrs von benachbarten Hauptverkehrsstraßen erfolgt.

Nach der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung möglich:

-          wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der betreffenden Einbahnstraße nicht mehr als 30 Km/h beträgt,

-          wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist (ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit  Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,50 m betragen),

-          wenn die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,

-          und wenn für den Radverkehr, dort wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.

 

Bei einer Ortsbefahrung mit der Polizei und dem Wetteraukreis sowie in Abstimmung mit dem Allgemeinen-Deutschen-Fahrrad-Club Hessen e.V. wurde das Straßennetz in der Kernstadt einer Überprüfung unterzogen und folgende Straßenzüge können zusätzlich für Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden:

 

1.     Breslauer Straße

2.     Kettelerstraße

3.     Leonhardstraße (im Abschnitt Dieffenbachstraße bis Am Schützenrain)

4.     Burgsiedlung

5.     Dieffenbachstraße (im Abschnitt Lutheranlage bis Lindenstraße

6.     Gartenfeldstraße

7.     Tepler Straße

8.     Wintersteinstraße (Zufahrt von der Ockstädter Straße)

 

Die Legalisierung dieser Regelung erfolgt durch das Anbringen / Stellen von entsprechenden Verkehrszeichen sowie teilweise zusätzlicher Aufbringung von Markierungen auf der Fahrbahn. Hierfür ist ein weiterer Ortstermin mit dem städtischen Baubetriebshof nötig, welcher zeitnah stattfinden wird. Sobald dann die Verkehrszeichen bestellt bzw. geliefert worden sind und die Umsetzung erfolgt ist, werden der Magistrat und der Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr informiert.