Bildung von Haushaltsausgaberesten und Haushaltseinnahmeresten
Beschlussentwurf:
Der Bildung der Haushaltsausgabereste und
Haushaltseinnahmereste 2018 im Finanzhaushalt der Entsorgungsbetriebe sowie
deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Im Haushaltsjahr 2018 wurden nicht alle
Haushaltsansätze für Auszahlungen im Finanzhaushalt vollständig ausgeschöpft.
Nach Rücksprache mit den mittelbewirtschaftenden Personen ist es notwendig zur
Fortführung bereits begonnener oder in Planung befindlicher Maßnahmen, dass
Haushaltsreste gebildet und in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden.
Auflistung Haushaltsausgabereste 2018 |
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Finanzhaushalt |
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1.7000.0656010 |
Zugänge Kanalisation |
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Investitionsnummer: |
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70042011 |
Erschließung Baugebiet Friedberg West |
27.601,06
€ |
70022012 |
Erschließung Baugebiet Am Steinern Kreuz |
232.859,69
€ |
70012016 |
Erneuerung Kanalisation Wetteraustraße |
180.255,32
€ |
70032016 |
Umlegung Kanal Housing Area |
140.933,98
€ |
70012017 |
Erschließung Baugebiet Steinern Kreuzweg |
1.497.915,37
€ |
2.079.565,42
€ |
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1.7000.0657010 |
Zugänge Kläranlage |
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Investitionsnummer: |
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70032013 |
Reduzierung von Geruchsimmissionen |
59.954,30
€ |
70032015 |
Neubau Kombibecken (3. Belebungsstufe) |
3.739.629,70
€ |
70052015 |
Erweiterung Prozessleitsystem - Anbindung Außenanlage |
18.931,59
€ |
70022017 |
Außengelände 3. Betriebsgebäude |
97.000,00
€ |
3.915.515,59
€ |
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1.7000. 0242010 |
Zugänge DV-Software |
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Investitionsnummer: |
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70012013 |
Anschaffung DV-Software |
6.538,48 € |
1.7000.0800110 |
Zugänge Werkstätteneinrichtungen und -geräte |
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Investitionsnummer: |
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70012015 |
Werkstatteinrichtung und Geräte |
2.000,00 € |
1.7000.0890010 |
Zugänge geringwertiger Vermögensgegenstände |
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Investitionsnummer: |
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70032014 |
Geräte für Labor und Werkstatt (GWG) |
3.210,45 € |
Auflistung Haushaltseinnahmereste 2018 |
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1.7000.4206010 |
Zugang Verbindlichkeiten Kreditaufnahme für |
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Investitionsnummer: |
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70042016 |
Kreditaufnahme vom Kreditmarkt |
-4.208.000,00
€ |
Um eine Unterdeckung der Sachkonten zu
vermeiden, werden Ausgabereste in das Folgejahr übertragen. Dies ist gemäß § 21
Abs. 1 und 2 GemHVO zulässig. Hiernach bleiben die Ansätze für Auszahlungen und
Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar,
bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des
Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen
benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen,
bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr
folgenden Jahres verfügbar.