hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018, DS 16-21/0803
Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
- Stellungnahme des
Wetteraukreises (29.01.2019)
Beschlussvorschlag zu 1
Die vorgetragenen Bedenken werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 2:
Der Forderung wird Rechnung getragen indem
ein entsprechender textlicher Hinweis als Nachrichtliche Übernahme und die
zeichnerische Darstellung in die Planunterlagen aufgenommen werden.
B) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 "Westlich der 24 Hallen" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung, wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 68 "Westlich der 24 Hallen" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung, wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 27.09.2018 hat
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 68 „Westlich der 24
Hallen“, in Friedberg Kernstadt, gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu
ändern und gleichzeitig beschlossen den Änderungsentwurf gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 02.01.2019 bis
einschließlich 04.02,2019. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung
wurden Anregungen und Hinweise nur
vom
Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachdienst Kreisentwicklung, geäußert (29.01.2019).
Von Bürgern
wurden keine Bedenken vorgetragen.
Aus tiefbautechnischen
Gründen wurden die Flächen für das „Geh-Fahr-und Leitungsrecht“ im Bereich
der bestehenden Kanäle verbreitert und dadurch mussten die Baugrenzen
entsprechend verschoben werden.
Begründung: Bei Bauvorhaben
ohne Keller besteht eine Gefährdung des Kanals durch die Auflast des Gebäudes.
Beim benachbarten Wohngebäude der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft musste
aus diesem Grund eine bis unter die Sohle des Kanals reichende Stützwand
gezogen werden. Da auch die KITA ohne Kellergeschoss gebaut wird, wird hier im
Rahmen der Änderung der Abstand der Baugrenze zum Kanal so festgesetzt, dass
der vorhandene Kanal ausreichend geschützt ist und der Bau einer Stützwand
nicht erforderlich wird.
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren
nicht die Grundzüge der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68
"Westlich der 24 Hallen“, in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung (Plan und textliche Festsetzungen) mit den
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan
aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Der vorliegende Entwurf der
Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.