hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2018, DS 16-21/0876
Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag
mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
- Stellungnahme des
Wetteraukreises (29.01.2019)
Beschlussvorschlag zu 1
Die vorgetragenen Bedenken werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 2:
Der Forderung wird Rechnung getragen und wird
zur weiteren Berücksichtigung als entsprechender Hinweis in die Planunterlagen
aufgenommen.
Beschlussvorschlag zu 3:
Der Forderung wird durch Überarbeitung und
Austausch der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Rechnung getragen.
- Stellungnahme der
OVAGNetz (29.01.2019)
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Regierungspräsidium
Darmstadt – Kampfmittelräumdienst (12.02.2019)
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplanentwurf
berücksichtigt.
- Bürger 30.01.2019
Beschlussvorschlag zu 1:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 2:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 3:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 4:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
- Bürger 29.01.2019
Beschlussvorschlag zu 1:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 2:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 3:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 4:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag zu 5:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Am Pfaffenbrunnen" in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung, wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 24"Am Pfaffenbrunnen" in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung, wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 06.12.2018 hat
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Pfaffenbrunnen“, in
Friedberg Kernstadt, gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu ändern und
gleichzeitig beschlossen den Änderungsentwurf gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 02.01.2019 bis
einschließlich 04.02,2019. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von folgenden Behörden wurden
Anregungen und Hinweise geäußert
1.
Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachdienst Kreisentwicklung
(29.01.2019)
2. OVAGNetz
(2901.2019)
3.
Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst (12.02.2019)
Von 2 Bürgern wurden in
Einzel Stellungnahmen Anregungen und Bedenken vorgetragen. Aus
Datenschutzgründen sind Namen und Adressen in den Stellungnahmen entfernt.
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge
der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24
"Am Pfaffenbrunnen“, in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung (Plan und textliche Festsetzungen) mit den
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan
aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Der vorliegende Entwurf der
Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.