Betreff
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I „Kaiserstraße/ Färbergasse“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt
Vorlage
16-21/0112
Aktenzeichen
60/1-Bf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I „Kaiserstraße/ Färbergasse“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt  wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 


Sach- und Rechtslage:

Parallel zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I „Kaiserstraße/ Färbergasse“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt soll gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden (s. Anlage 1 der Vorlage), um Nutzungsänderungen innerhalb des Gebietes vorzubeugen, welche die Einhaltung der künftigen Festsetzungen für den Geltungsbereich erschweren oder verhindern könnten.

 

Der Geltungsbereich für die Veränderungssperre umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I „Kaiserstraße/ Färbergasse“, 1. Änderung wie im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit ergänzender Nutzungen im Sondergebiet neu zu regeln. Im Mischgebiet sollen unerwünschte Nutzungen, welche die vorhandene Vielfalt und Qualität der Einzelhandelsangebote negativ beeinträchtigen wie Vergnügungsstätten/ Spielhallen/ Wettbüros sowie Bordelle, bordellartige Betriebe und Sexshops ausgeschlossen werden.