Betreff
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03. Februar 2016,
hier: Entwässerungssatzung, Wasserschutz geht vor
Vorlage
11-16/1401
Art
Anfrage

Anfrage:

 

(1)       Welcher Aufwand entsteht der Stadt / den Stadtwerken / den Entsorgungsbetrieben für die Beratung und die Abrechnung, die Verwaltung der Entleih-Wasseruhren insgesamt und pro betroffenen Haushalt?

(2)       Welcher Aufschlag auf den Frischwasserpreis müsste erhoben werden, um allen Privat-Haushalten, die heute Zisternenwasser für Toilettenspülung nutzen, von der Schmutzwasserabgabe zu befreien.

(3)       Warum gibt es in der Satzung keine Pauschale, die eine Alternative zu den Umbaukosten für den Hauseigentümer darstellen könnte.

(4)       Auf welcher rechtlichen Grundlage wird einzelnen Hauseigentümern eine Pauschale angeboten. Warum ist diese Pauschale mit 14 m³ höher als die vom Hessischen Gemeinde und Städtebund vorgeschlagene 8-12m³

(5)       Welche Kosten sind bei einem Gutachten zu rechnen, die als einzige Alternative zum Nachweis mit Wasseruhren vorgesehen ist.

(6)       Wurde berücksichtigt, dass höhere Kosten durch Regenrückhaltebecken entstanden wären, wenn keine Zisternen vorhanden wären.

(7)       Wie wird die Ungleichbehandlung in Bezug auf aufzubringenden Investitionskosten der Wasserbezieher begründet, da nur in einigen Baugebieten eine Zisterne zwingend vorgeschrieben ist.

(8)       Weshalb wurden bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühr offensichtlich keine bzw. völlig unzureichende Informationen bezüglich der dargestellten Sachverhalte den Bürgern bereitgestellt. Im Flyer „Informationen zur Einführung der getrennten Abwassergebühr“ sind diesbezüglich keine Hinweise enthalten.

(9)       Wie werden Gewerbetreibende berücksichtigt, die teilweise erheblichen Besucherverkehr haben.

(10)    Gibt es Sondernutzungsrechte mit Unternehmen und Gewerbeimmobilien. Wird die Nutzung eigener Wasserzapfstellen bei der Berechnung berücksichtigt?

(11)    Sind bereits Schadenersatzklagen bei der Stadt eingegangen?

(12)    Wann wird die Satzung überarbeitet?

(13)     Werden die Bürger öffentlich über eine Aussetzung des derzeit völlig unzureichend erklärtem Verfahren informiert?