Betreff
Kita Sonnenschein, Kostenübernahme für die ungedeckten Betriebs- und Betreuungskosten für die Jahre 2009 bis 2013 inkl. Abschlagszahlung 2014
Vorlage
11-16/1121
Aktenzeichen
50/0 KS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die von der Behindertenhilfe Wetterau gGmbH angeforderte Zahlung in Höhe von insgesamt 424.353,69 Euro wird aufgrund des § 5 Ziffer 4 des Vertrages über die Kostenträgerschaft der Betriebs- und Betreuungskosten für die Deckung der Betriebs- und Betreuungskosten der Jahre 2009 bis 2013 inkl. Abschlagszahlung 2014 für die Kindertagesstätte Sonnenschein bis zum 27.02.2015 (Kassenschluss für 2014) an die Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH, ausgezahlt.

 

Der Vertrag wird zum 31.12.2018 gekündigt und neu verhandelt.


Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 19.08.2014 forderte die Behindertenhilfe Wetterau gGmbH als Eigentümerin und

Trägerin der Kita Sonnenschein erstmals die volle Kostenübernahme für die ungedeckten Betriebs- und Betreuungskosten der vergangenen Jahre an. Ausgangslage war eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der Behindertenhilfe auf dem Hintergrund einer schweren finanziellen Schräglage.

In der Überprüfung wurde darauf hingewiesen, dass eine Querfinanzierung aus anderen Teilbereichen des Unternehmens zum Ausgleich der negativen Teilergebnisse der Kita Sonnenschein nicht möglich ist. Die Behindertenhilfe wurde aufgefordert, die bisher nicht angeforderten Fehlbeträge, die ihr nach Auffassung der Überprüfung aus dem  Vertrag mit der Stadt  Friedberg zustehen, anzufordern.

 

Der vertragliche Ausgleichsanspruch der Behindertenhilfe Wetterau gGmbH gegen die Stadt Friedberg leitet sich aus § 5 Ziffer 4 des Vertrages über die Kostenträgerschaft der Betriebs- und Betreuungskosten vom 31.05.2006 ab.

 

Darin heißt es: „Die Stadt verpflichtet sich, von den Betriebskosten, diejenigen Kosten zu decken, die nicht durch Zuschüsse des Landes oder sonstige öffentlicher Zuschussgeber und die Elternbeiträge gedeckt sind.“

 

Aufgrund der testierten Jahresabschlüsse aus den Jahren 2009 bis 2013 ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 329.353,69 Euro. Zuzüglich zahlt die Stadt Friedberg eine Abschlagszahlung in Höhe von 95.000,00 Euro für das Jahr 2014. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 424.353,69 Euro.

 

Diese gliedert sich wie folgt auf:

 

Abschlagszahlung 2014:    95.000,00 Euro

Ergebnis 2013:                  63.269,82 Euro

Ergebnis 2012:                  47.254,04 Euro

Ergebnis 2011:                  89.369,14 Euro

Ergebnis 2010:                  87.751,11 Euro

Ergebnis 2009:                  41.709,58 Euro

 

Die Stadt Friedberg hat diesen Anspruch intensiv geprüft. Sie hat weiterhin überprüft, ob der Kauf der Immobilie Kita Sonnenschein, Heinrich-Busold-Straße 49 und Übernahme der Trägerschaft sich kostengünstiger als eine Weiterführung durch die Behindertenhilfe Wetterau gGmbH darstellt.

 

Nach eingehender betriebswirtschaftlicher als auch juristischer Prüfung empfiehlt die Verwaltung

vorerst eine Weiterführung der Kindertagesstätte durch die Behindertenhilfe und damit einhergehend die Zahlung der ungedeckten Betriebs- und Betreuungskosten.

 

Gleichzeitig wird empfohlen, den Vertrag mit der Behindertenhilfe fristgerecht zu kündigen.

Laut § 9 des Vertrages über die Kostenträgerschaft der Betriebs- und Betreuungskosten vom 31.05.2006 gilt der Vertrag ab Inbetriebnahme der Kindertagesstätte in der Heinrich-Busold-Straße 49 für die Dauer von zwölf Jahren. Die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte erfolgte am 01.01.2007. Der Vertrag endet somit am 31.12.2018, verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Danach verlängert er sich um weitere fünf Jahre, soweit er nicht mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt wird.

 

Es werden Vertreter der Behindertenhilfe Wetterau gGmbH, sowohl in der Sitzung des Magistrats als auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses anwesend sein, um Fragen zu beantworten.


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Haushaltsjahr

2014

Kostenstelle:

1.464900

Sachkonto:

7128002

Investitionsnummer:

 

 

 

Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben

424.353,69 €

 

 

Deckungsvorschlag

Haushaltsausgabereste

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich
zur Verfügung

(zutreffendes ist bitte anzukreuzen)

JA

 

 

(Unterschrift Leiter der Kämmerei)

NEIN