Beschlussentwurf:
Die von der Behindertenhilfe Wetterau gGmbH angeforderte Zahlung in Höhe
von insgesamt 424.353,69 Euro wird aufgrund des § 5 Ziffer 4 des Vertrages über
die Kostenträgerschaft der Betriebs- und Betreuungskosten für die Deckung der
Betriebs- und Betreuungskosten der Jahre 2009 bis 2013 inkl. Abschlagszahlung
2014 für die Kindertagesstätte Sonnenschein bis zum 27.02.2015 (Kassenschluss
für 2014) an die Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH, ausgezahlt.
Der Vertrag wird zum 31.12.2018 gekündigt und neu verhandelt.
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 19.08.2014 forderte die Behindertenhilfe Wetterau
gGmbH als Eigentümerin und
Trägerin der Kita Sonnenschein erstmals die volle Kostenübernahme für
die ungedeckten Betriebs- und Betreuungskosten der vergangenen Jahre an.
Ausgangslage war eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der Behindertenhilfe auf
dem Hintergrund einer schweren finanziellen Schräglage.
In der Überprüfung wurde darauf hingewiesen, dass eine Querfinanzierung
aus anderen Teilbereichen des Unternehmens zum Ausgleich der negativen
Teilergebnisse der Kita Sonnenschein nicht möglich ist. Die Behindertenhilfe
wurde aufgefordert, die bisher nicht angeforderten Fehlbeträge, die ihr nach
Auffassung der Überprüfung aus dem
Vertrag mit der Stadt Friedberg
zustehen, anzufordern.
Der vertragliche Ausgleichsanspruch der Behindertenhilfe Wetterau gGmbH
gegen die Stadt Friedberg leitet sich aus § 5 Ziffer 4 des Vertrages über die
Kostenträgerschaft der Betriebs- und Betreuungskosten vom 31.05.2006 ab.
Darin heißt es: „Die Stadt verpflichtet sich, von den Betriebskosten,
diejenigen Kosten zu decken, die nicht durch Zuschüsse des Landes oder sonstige
öffentlicher Zuschussgeber und die Elternbeiträge gedeckt sind.“
Aufgrund der testierten Jahresabschlüsse aus den Jahren 2009 bis 2013
ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 329.353,69 Euro. Zuzüglich zahlt die
Stadt Friedberg eine Abschlagszahlung in Höhe von 95.000,00 Euro für das Jahr
2014. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 424.353,69 Euro.
Diese gliedert sich wie folgt auf:
Abschlagszahlung 2014: 95.000,00 Euro
Ergebnis 2013: 63.269,82 Euro
Ergebnis 2012: 47.254,04 Euro
Ergebnis 2011: 89.369,14 Euro
Ergebnis 2010: 87.751,11 Euro
Ergebnis 2009: 41.709,58 Euro
Die Stadt Friedberg hat diesen Anspruch intensiv geprüft. Sie hat weiterhin
überprüft, ob der Kauf der Immobilie Kita Sonnenschein, Heinrich-Busold-Straße
49 und Übernahme der Trägerschaft sich kostengünstiger als eine Weiterführung durch
die Behindertenhilfe Wetterau gGmbH darstellt.
Nach eingehender betriebswirtschaftlicher als auch juristischer Prüfung
empfiehlt die Verwaltung
vorerst eine Weiterführung der Kindertagesstätte durch die
Behindertenhilfe und damit einhergehend die Zahlung der ungedeckten Betriebs-
und Betreuungskosten.
Gleichzeitig wird empfohlen, den Vertrag mit der Behindertenhilfe
fristgerecht zu kündigen.
Laut § 9 des Vertrages über die Kostenträgerschaft der Betriebs- und
Betreuungskosten vom 31.05.2006 gilt der Vertrag ab Inbetriebnahme der
Kindertagesstätte in der Heinrich-Busold-Straße 49 für die Dauer von zwölf
Jahren. Die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte erfolgte am 01.01.2007. Der
Vertrag endet somit am 31.12.2018, verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn
er nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Danach verlängert er sich um weitere fünf Jahre, soweit er nicht mit einer
Frist von zwei Jahren gekündigt wird.
Es werden Vertreter der Behindertenhilfe Wetterau gGmbH, sowohl in der
Sitzung des Magistrats als auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
anwesend sein, um Fragen zu beantworten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
2014 |
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Kostenstelle: |
1.464900 |
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Sachkonto: |
7128002 |
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Investitionsnummer: |
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Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben |
424.353,69 € |
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Deckungsvorschlag |
Haushaltsausgabereste |
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Die Mittel stehen haushaltsrechtlich (zutreffendes ist bitte
anzukreuzen) |
JA |
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(Unterschrift Leiter der Kämmerei) |
NEIN |
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