Betreff
Anfrage der FDP-Fraktion vom 29. Januar 2015, hier: Nichtgenehmigung des Haushalts 2014 durch den Wetteraukreis
Vorlage
11-16/1113
Art
Fraktionsantrag

Anfrage:

 

1.   Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24. Juli 2014 mehrheitlich den Text der Mustersatzung für die Erhebung von Straßenbeiträgen verabschiedet: Welche arbeitstechnischen Aufwendungen waren erforderlich, um die Mustersatzung für die Zwecke der Stadt Friedberg einzurichten und wie lange hat dieser Prozess gedauert?

2.   Wann lag der Text der Straßenbeitragssatzung unterschriftsreif vor?

3.   Wann ist die Straßenbeitragssatzung unterschrieben worden?

4.   Wer war für die Straßenbeitragssatzung unterschriftsberechtigt?

5.   Wer hat die Straßenbeitragssatzung unterschrieben?

6.   Wenn die Straßenbeitragssatzung deutlich vor dem Veröffentlichungstermin (also etwa am 18. oder 19. oder 22. oder 23. Dezember 2014) unterschriftsreif vorlag: Warum ist sie nicht sofort oder zumindest zeitnah unterschrieben worden?

7.   Wieviel Zeit ist zwischen Unterschrift und der Weiterleitung an die Wetterauer Zeitung als Amtsblatt der Stadt Friedberg vergangen?

8.   Warum wurde die Straßenbeitragssatzung am 31. Dezember 2014 und nicht vorher in der Wetterauer Zeitung veröffentlicht?

9.   War seitens des Magistrats beabsichtigt, dass die Straßenbeitragssatzung im Falle einer Veröffentlichung am 31. Dezember 2014 erst am 01. Januar 2015 in Kraft treten würde?

10. War dem Magistrat bekannt, dass dies gegebenenfalls Konsequenzen haben könnte?

11. Welche Schritte hat der Magistrat bereits unternommen, um mit dem Wetteraukreis hinsichtlich der Genehmigung des Haushalts 2014 trotz des Formfehlers eine Einigung zu erzielen?

12. Welche folgen hat das Inkrafttreten der Straßenbeitragssatzung für geplante Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet und die Möglichkeit der Erhebung von Straßenbeiträgen von Anwohnern, z. B. in Ockstadt und Dorheim?