Betreff
Aufstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans für das Einzugsgebiet der Nidda
Vorlage
11-16/0981
Aktenzeichen
60/4-Le/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Die Stadt Friedberg begrüßt die Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplanes.

2.     Die dargestellte Maßnahme „Verwallung über dem Wehrbach“ (Seite 124 – Anlage der Vorlage) in Fauerbach gilt als erledigt, da hier vor ca. 20 Jahren eine Schutzmauer durch die Stadt Friedberg errichtet wurde.

3.     Die Sperrung von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Hochwasserfall ist nicht Aufgabe der jeweiligen Kommunen (vgl. S. 37, S. 41, S. 125 – Anlage der Vorlage). Die Zuständigkeit liegt u.E. bei den Straßenbaulastträgern, vertreten durch die Straßenmeisterei Friedberg. Alternativ müsste der Wasserverband Nidda als Unterhaltungspflichtiger entsprechende Alarmpläne aufstellen.

 


Sach- und Rechtslage:

Unter dem Eindruck verheerender Hochwasserereignisse in den vergangenen Jahren hat die Europäische Union am 23. Oktober 2007 die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) erlassen. Auf Grundlage dieser Richtlinie, die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umgesetzt worden ist, sind für alle Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko Risikomanagementpläne aufzustellen.

 

Ziel der Richtlinie ist die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen insbesondere für die menschliche Gesundheit und das menschliche Leben, aber auch für Sachgüter. Ein Schwerpunkt der Risikomanagementplanung liegt auf einer wirksamen Hochwasservorsorge. Die Risikomanagementpläne stellen somit auch ein wichtiges Instrument dar, um insbesondere Verbesserungsmöglichkeiten bei der Eigenvorsorge der Kommunen sowie der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen.

 

Wie in der Vergangenheit verschiedene Hochwasserereignisse vor Augen geführt haben, hervorzuheben sind die Ereignisse im August 1981 und im Januar 2003, besteht für die Nidda und ihrer Nebengewässer (Wetter, Usa, Horloff, Nidder und Seemenbach) ein signifikantes Hochwasserrisiko, so dass ein Risikomanagementplan aufzustellen ist.

 

Das hessische Umweltministerium hat den für die Aufstellung der Risikomanagementpläne zuständigen Regierungspräsidien Mittel bereitgestellt, um die erforderlichen Ingenieurleistungen an qualifizierte Ingenieurbüros zu vergeben. Für das Einzugsgebiet der Nidda und ihrer o. g. Nebengewässer hat das Regierungspräsidium einen entsprechenden Auftrag an das Ing.-Büro Brandt-Gerdes-Sitzmann-Wasserwirtschaft GmbH (BGS) vergeben.

 

Mit E-Mail vom 25.06.2014 hat das Büro BGS dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen den Maßnahmenplan zum Hochwasserrisikomanagementplan als pdf übersandt. Die das Stadtgebiet Friedberg mit Ortsteilen betreffenden Planausschnitte sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen kann zurzeit nicht generell angegeben werden, sondern ist im Einzelfall zu prüfen. Gleiches gilt für die Finanzierung solcher Projekte.