Betreff
Bebauungsplan Nr. 88 "Einfacher Bebauungsplan Kernstadt" hier: 1. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (2) BauGB 2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Vorlage
11-16/0861
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Mit dem vorliegenden Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Sach- und Rechtslage:

I.              Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2013 den Aufstellungsbeschluss zum einfachen Bebauungsplan Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ gefasst, verbunden mit dem Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB. Diese Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 13. Januar 2014 bis einschließlich 24.Januar 2014. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden über die Planung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

II.             Als Ergebnis dieser Beteiligung ist festzuhalten, dass Bürger zu der Planung keine planbeeinflussenden Anregungen vorgetragen haben. Der überwiegende Teil der Behörden hat geantwortet, teilweise mit Hinweisen auf Sachverhalte, die im Zuge des Offenlageentwurfes nachrichtlich aufgenommen wurden (erweiterter Hinweis  zur Denkmalspflege, Hinweis zur Datengrundlage).

III.            Nachdem nunmehr der Bebauungsplanentwurf Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ vorliegt, kann die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchgeführt werden. Zu diesem Entwurf gehört noch die Begründung. Da der Bebauungsplan gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, ist gem. § 13 (3) BauGB ein Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung hierbei nicht erforderlich.