Betreff
Bebauungsplan Nr. 40 "Südlich der Straße Im Krämer", 1. Änderung, in Friedberg - Kernstadt hier: 1. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (2) BauGB 2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2012
Vorlage
11-16/0528
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Sach- und Rechtslage:

I.          Bisheriges Verfahren

Am 25.10.2012 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den  Bebauungsplan Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“  in Friedberg – Kernstadt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern (1. Änderung). 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 12.11. bis einschließlich 23.11.2012 durchgeführt. Gleichzeitig wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung von Hinweisen und Informationen zur Bauleitplanung gebeten.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden keine grundsätzlichen Bedenken zu der Planung geäußert, Belange des Natur- und Artenschutzes sind durch die Planung nicht berührt.

 

 

II.         Offenlage

Das Stadtbauamt hat inzwischen die folgenden Änderungen in den Bebauungsplan und die Begründung zur Änderung (siehe Kapitel 6) eingearbeitet:

-       Erhöhung der maximal zulässigen Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von derzeit 1.400 m² auf max. 1.500 m²

-       Erhöhung der maximal zulässigen Grund- und Geschossfläche des Lebensmittelmarktes von derzeit 1.700 m² auf max. 2.200 m²

-       Erhöhung der maximal zulässigen Wandhöhe und Firsthöhe gem. Bestand

-       Verschiebung der nördlichen Baugrenze des Lebensmittelmarktes in Richtung Parkplatz sowie Anpassung des Baufensters an den Bestand

-       Erhöhung der festgesetzten Zufahrtsbreite von 8 m auf 11 m gem. Bestand

-       Einbeziehung des nördlich angrenzenden Mischgebietes zur Straße „Im Krämer“ in das Sondergebiet Lebensmittelmarkt/ Vollversorger

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB.