Beschlussentwurf:
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB
Der vorliegende 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Südlich
des Kuhweidweges“ in Friedberg – Dorheim wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 36 Südlich des Kuhweidweges“ in Friedberg – Dorheim. Die
dazugehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
A) Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (2) BauGB
Der Änderungsbeschluss für die o. a.
Bebauungsplanänderung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober
2012 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB wurden in der Zeit vom 19. November bis einschließlich 20.
Dezember 2012 durchgeführt.
Aus dieser Beteiligung gingen weder Bedenken
noch Anregungen hervor, so dass der Bebauungsplanänderungsentwurf in der
vorliegenden Form als Satzung beschlossen werden kann.