Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Südlich des Kuhweidweges" in Friedberg - Dorheim hier: A) Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbe schluss gemäß § 10 BauGB Bezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 30. Oktober 2012
Vorlage
11-16/0493
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Der vorliegende 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Südlich des Kuhweidweges“ in Friedberg – Dorheim wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Südlich des Kuhweidweges“ in Friedberg – Dorheim. Die dazugehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

A)    Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

 

Der Änderungsbeschluss für die o. a. Bebauungsplanänderung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober 2012 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB wurden in der Zeit  vom 19. November bis einschließlich 20. Dezember 2012 durchgeführt.

 

Aus dieser Beteiligung gingen weder Bedenken noch Anregungen hervor, so dass der Bebauungsplanänderungsentwurf in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen werden kann.