Sitzung: 09.11.2020 Ortsbeirat des Stadtteils Bauernheim
Antwort zur
Anfrage von Hessenmobil:
Kreisverkehre können außerhalb
geschlossener Ortslage zur Anwendung kommen, wenn z. B. die verkehrliche
Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nicht mehr gegeben ist oder es sich um
eine ausgewiesene Unfallhäufungsstelle handelt. Beides trifft im vorliegenden
Fall nicht zu, sodass für eine bauliche Veränderung des Knotenpunktes keine
Rechtfertigung und damit auch kein Planungsauftrag besteht.
Unabhängig vom Vorgenannten ist davon
auszugehen, dass die für einen derartigen Umbau benötigten Flächen nicht zur
Verfügung stehen.
Der Rand des Kreisverkehrsplatzes würde
bei der üblicherweise vorzusehenden Dimensionierung bis an den Rand der Gebäude
des Sonnenhofes heranreichen.
Eine Enteignung wäre aufgrund der
fehlenden Voraussetzungen für einen Kreisverkehrsplatz nicht durchsetzbar.
Mit dieser Aussage ist der Ortsbeirat
nicht zufrieden. Es gab in 2020 eine Untersuchung von Kreisverkehrsanlagen, wo
festgestellt wurde, das ausreichend Platz für eine Kreisverkehrsanlage
vorhanden wäre.
Ortsvorsteher Hausner lässt sich vom Bauamt den Ansprechpartner von Hessenmobil
geben, um nochmals konkret nachzufragen.
Laut Stadtrat Contag muss dies aber
noch in diesem Quartal erfolgen.