A)    Beschlüsse:

 

B)      Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.       Deutsche Bahn AG (14.07.2020)

 

Beschluss zu 1:

Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Pla­nung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4 bis 6:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden zur weite­ren Berücksichtigung bereits in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebau­ungsplanes aufgenommen.

 

Beschluss zu 7:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8 bis 13:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden zur wei­teren Berücksichtigung bereits in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebau­ungsplanes aufgenommen.

 

Beschluss zu 14 bis 15:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

2.       Deutsche Telekom Technik (08.07.2020)

 

Beschluss zu 1:

Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2:

Textfeld:  Textfeld:  Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berück­sichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

 

 

3.       Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (07.08.2020)

 

Beschluss zu 1 und 2:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

4.       Kreisausschuss des Wetteraukreises, FD Kreisentwicklung (09.07.2020)

 

Beschluss zu 1 und 2:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.

 

Beschluss zu 6:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7 bis 11:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

5.       Regierungspräsidium Darmstadt (21.07.2020)

 

Beschluss zu 1 und 2:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 9:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 10:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 11:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

Beschluss zu 12:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.       Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.       Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG werden ebenfalls beschlossen.

3.       Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim wird beschlossen.

 

Nach einer kurzen Erläuterung der dem Gremium vorliegenden Unterlagen durch Ortsvorsteher Dr. Rack, ergänzt Ortsbeiratsmitglied Ruppel, dass die enthaltenen Pläne zur Bepflanzung des Geländes teilweise schwer verständlich sind (z.B. Bäume im Parkplatzbereich).

Stadtrat Olthoff gibt zur Kenntnis, dass der Eigentümer mitgeteilt hat, dass alle wesentlichen Flächen des Geländes vermietet seien. Es findet keine Vermietung an Gaststätten oder Shisha-Bars statt. Das Gelände ist nicht öffentlich.


Der vorliegende Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.