Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert nochmals, dass in der ersten amtlichen Stellungnahme der falsche Weg in den Blick genommen wurde und dies vom Ortsbeirat moniert worden war. Anschließend erfolgte unter dem Datum des 18.02.2020 eine korrigierte Stellungnahme. Darin heißt es: „Der Installation von Bodenschwellen im Bereich des Feldweges kann nicht zugestimmt werden, da dieser nur von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen bzw. Fahrzeugen befahren werden darf.“ Darauf weist auch die Beschilderung hin. Hinweise auf spielende Kinder und Fußgänger sieht die StVO nicht vor. Die Grundstückseigentümer sollten zum Heckenschnitt veranlasst werden, so abschließend die amtliche Stellungnahme. Ob Letzteres erfolgt ist, entzieht sich der Kenntnis des Ortsvorstehers. Da nach wie vor trotz der o. g. Verbotsschilder eine rege Nutzung des Weges durch Kfz stattfindet, fordert Dr. Rack regelmäßige Kontrollen.