Erste Stadträtin Götz beantwortet die Anfrage
der UWG-Fraktion im Namen des entschuldigten Bürgermeisters Antkowiak wie
folgt:
Historie:
Im März 2019
wurden acht Bewerber für ein gastronomisches Angebot auf den
Elvis-Presley-Platz eingeladen und Sondierungsgespräche geführt. Aufgrund der
Sondierungsgespräche, internen Abstimmungen und der baurechtlichen
Rahmenbedingungen wurde ein umfassendes Exposé (Drucksache 16-21/1296 am
24.10.2019 im Magistrat) erstellt und veröffentlicht. Der Bewerbungsschluss
wurde auf dem 13.12.2019 festgesetzt. Zeitgleich wurde geprüft, ob ein
entsprechendes Gebäude vom Stadtbauamt erstellt und vermietet werden könnte.
Herr
Stadtrat Fischer führte bis zum Bewerbungsschluss im Dezember 2019 verschiedene
Gespräche mit den bisherigen Bewerbern und neuen Interessenten. Nach Ablauf der
Bewerbungsfrist (13.12.2019) lag leider keine konkrete Bewerbung vor.
Für den
20.02.2020 erfolgte eine offizielle Einladung der bisherigen Interessierten und
Erfragung der Gründe, warum keine Bewerbung erfolgte. Als Hauptgründe wurden
die Nutzungsdauer sowie die hohen Kosten genannt.
Nach einem
internen Gespräch im Frühjahr des Jahres wurde festgehalten, dass die
„Übergangslösung“ zu keinem Erfolg führt und daher die langfristige Lösung (Bau
eines städtischen Gebäudes auf dem EPP und Verpachtung an einem gastronomischen
Anbieter) verfolgt wird.
Das Bauamt
prüfte daraufhin die Haushaltsreste und damit verbunden die Möglichkeit, ob der
Bau der Versorgungsleitungen und die Ausschreibung eines
Architektenwettbewerbes noch in 2020 erfolgen könnte. Diese Prüfung fiel
aufgrund der aktuellen finanziellen Mehrbelastung im Kitabaubereich negativ
aus.
Für den
Haushalt 2021 wurden daher entsprechende finanzielle Mittel in Höhe von 50.000
€ angemeldet.
Die
Beantwortung der Fragen im Einzelnen:
Antwort
zu Frage 1:
Das Thema
„Bewirtschaftung auf dem Elvis-Presley-Platz“ ist wieder direkt bei
Bürgermeister Antkowiak.
Antwort
zu Frage 2a:
Ein
„Interessenbekundungsverfahren wurde durchgeführt.
Antwort
zu Frage 2b:
Die
Erstellung eines vorläufigen Entwurfes kann nach Haushaltsgenehmigung 2021
ausgeschrieben werden.
Antwort
zu Frage 2c, 2d und 2e:
Dies wurde
im Amt für Stadtentwicklung vorgenommen.
Antwort
zu Frage 2f:
Das Amt für
öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde bereits bei der Erstellung des Exposés
für das Interessenbekundungsverfahren bezüglich der Marktfragen eingebunden.
Antwort
zu Frage 2g und 3:
Eine
Berichterstellung zu den Haushaltsberatungen 2019 wurde nicht vorgenommen, da
das Exposé noch für Bewerbungen offen war und der Magistrat unterrichtet war.
Begründung:
Abstimmungsergebnis: