Beschluss: beantwortet

Erste Stadträtin Götz beantwortet die Anfrage der UWG-Fraktion im Namen des entschuldigten Bürgermeisters Antkowiak wie folgt:

 

Historie:

Im März 2019 wurden acht Bewerber für ein gastronomisches Angebot auf den Elvis-Presley-Platz eingeladen und Sondierungsgespräche geführt. Aufgrund der Sondierungsgespräche, internen Abstimmungen und der baurechtlichen Rahmenbedingungen wurde ein umfassendes Exposé (Drucksache 16-21/1296 am 24.10.2019 im Magistrat) erstellt und veröffentlicht. Der Bewerbungsschluss wurde auf dem 13.12.2019 festgesetzt. Zeitgleich wurde geprüft, ob ein entsprechendes Gebäude vom Stadtbauamt erstellt und vermietet werden könnte.

Herr Stadtrat Fischer führte bis zum Bewerbungsschluss im Dezember 2019 verschiedene Gespräche mit den bisherigen Bewerbern und neuen Interessenten. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (13.12.2019) lag leider keine konkrete Bewerbung vor.

Für den 20.02.2020 erfolgte eine offizielle Einladung der bisherigen Interessierten und Erfragung der Gründe, warum keine Bewerbung erfolgte. Als Hauptgründe wurden die Nutzungsdauer sowie die hohen Kosten genannt.

Nach einem internen Gespräch im Frühjahr des Jahres wurde festgehalten, dass die „Übergangslösung“ zu keinem Erfolg führt und daher die langfristige Lösung (Bau eines städtischen Gebäudes auf dem EPP und Verpachtung an einem gastronomischen Anbieter) verfolgt wird.

Das Bauamt prüfte daraufhin die Haushaltsreste und damit verbunden die Möglichkeit, ob der Bau der Versorgungsleitungen und die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes noch in 2020 erfolgen könnte. Diese Prüfung fiel aufgrund der aktuellen finanziellen Mehrbelastung im Kitabaubereich negativ aus.

Für den Haushalt 2021 wurden daher entsprechende finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 € angemeldet.

 

Die Beantwortung der Fragen im Einzelnen:

Antwort zu Frage 1:

Das Thema „Bewirtschaftung auf dem Elvis-Presley-Platz“ ist wieder direkt bei Bürgermeister Antkowiak.

 

Antwort zu Frage 2a:

Ein „Interessenbekundungsverfahren wurde durchgeführt.

 

Antwort zu Frage 2b:

Die Erstellung eines vorläufigen Entwurfes kann nach Haushaltsgenehmigung 2021 ausgeschrieben werden.

 

Antwort zu Frage 2c, 2d und 2e:

Dies wurde im Amt für Stadtentwicklung vorgenommen.

 

Antwort zu Frage 2f:

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde bereits bei der Erstellung des Exposés für das Interessenbekundungsverfahren bezüglich der Marktfragen eingebunden.

 

Antwort zu Frage 2g und 3:

Eine Berichterstellung zu den Haushaltsberatungen 2019 wurde nicht vorgenommen, da das Exposé noch für Bewerbungen offen war und der Magistrat unterrichtet war.

 


Begründung:

 


Abstimmungsergebnis: