Erste Stadträtin Götz beantwortet – zugleich
im Namen des entschuldigten Bürgermeisters Antkowiak für das Amt für
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen - die Anfrage der UWG-Fraktion
wie folgt:
Die
Radwegeführung soll durch den Lückenschluss des Rad-Gehweges von der
Gemarkungsgrenze bis zur B 455 verbessert werden. Nach Auskunft des Amtes für
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen ist der Bauanfang ab Frühjahr
2021 geplant. Des Weiteren soll der Abschnitt auf der Gießener Straße im
Abschnitt Burgsiedlung bis B 455 vermessen und anschließend eine Planung, mit
dem Ziel einer richtliniengerechten Verkehrsführung für Radfahrer, erstellt
werden.
Auch in Bezug auf
die Beleuchtung der Radwegeführung ist die Kontaktaufnahme mit Hessen Mobil und
Wetteraukreis erfolgt. Es wird ein Behördentermin mit Beteiligung von diesen
beiden Stellen sowie OVAG, Polizei, Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften
und Rechtswesen und Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden. Dieser wird
voraussichtlich im Oktober stattfinden.
Der
Behördentermin kann erst jetzt durchgeführt werden, da in Abstimmung mit den weiteren
zuständigen Behörden (u.a. Land, Kreis, Polizei) zunächst entschieden werden
musste, wie der Lückenschluss des Rad-Gehweges umgesetzt werden soll. Dabei war
mit allen Behörden abzuklären, wie Radfahrer im Knotenpunkt geführt werden
sollen. Die Frage der Beleuchtung kann nur in Zusammenhang mit diesen Fragen
geklärt und gestaltet werden. Des Weiteren können bedingt durch die
Corona-Pandemie größere Behördentermine, wie in diesem Fall, erst jetzt wieder
stattfinden.
Kostenträger für
die zusätzliche Beleuchtung wäre die Stadt Friedberg. Der Zeitpunkt der
Umsetzung ist abhängig von der Bereitstellung von Mitteln im städtischen
Haushalt. Vor einer Veranschlagung von Haushaltsmitteln muss jedoch geprüft
werden, ob (technische Machbarkeit nach den örtlichen Verhältnissen,
Stromleitung vorhanden? Umfang der Tiefbauarbeiten? usw.) und in welchem Umfang
(erforderliche Zahl der Leuchten?) eine Beleuchtung installiert werden kann
bzw. sollte. Hierfür wird seitens der OVAG dann eine Kostenermittlung
durchgeführt. Sobald diese Kostenermittlung vorliegt, können die Mittel im
städtischem Haushalt beantragt und bereitgestellt werden.
Begründung:
Abstimmungsergebnis: