Beschluss: beantwortet

Erste Stadträtin Götz beantwortet – zugleich im Namen des entschuldigten Bürgermeisters Antkowiak für das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen - die Anfrage der UWG-Fraktion wie folgt:

 

Die Radwegeführung soll durch den Lückenschluss des Rad-Gehweges von der Gemarkungsgrenze bis zur B 455 verbessert werden. Nach Auskunft des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen ist der Bauanfang ab Frühjahr 2021 geplant. Des Weiteren soll der Abschnitt auf der Gießener Straße im Abschnitt Burgsiedlung bis B 455 vermessen und anschließend eine Planung, mit dem Ziel einer richtliniengerechten Verkehrsführung für Radfahrer, erstellt werden.

 

Auch in Bezug auf die Beleuchtung der Radwegeführung ist die Kontaktaufnahme mit Hessen Mobil und Wetteraukreis erfolgt. Es wird ein Behördentermin mit Beteiligung von diesen beiden Stellen sowie OVAG, Polizei, Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen und Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden. Dieser wird voraussichtlich im Oktober stattfinden.

 

Der Behördentermin kann erst jetzt durchgeführt werden, da in Abstimmung mit den weiteren zuständigen Behörden (u.a. Land, Kreis, Polizei) zunächst entschieden werden musste, wie der Lückenschluss des Rad-Gehweges umgesetzt werden soll. Dabei war mit allen Behörden abzuklären, wie Radfahrer im Knotenpunkt geführt werden sollen. Die Frage der Beleuchtung kann nur in Zusammenhang mit diesen Fragen geklärt und gestaltet werden. Des Weiteren können bedingt durch die Corona-Pandemie größere Behördentermine, wie in diesem Fall, erst jetzt wieder stattfinden.

 

Kostenträger für die zusätzliche Beleuchtung wäre die Stadt Friedberg. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist abhängig von der Bereitstellung von Mitteln im städtischen Haushalt. Vor einer Veranschlagung von Haushaltsmitteln muss jedoch geprüft werden, ob (technische Machbarkeit nach den örtlichen Verhältnissen, Stromleitung vorhanden? Umfang der Tiefbauarbeiten? usw.) und in welchem Umfang (erforderliche Zahl der Leuchten?) eine Beleuchtung installiert werden kann bzw. sollte. Hierfür wird seitens der OVAG dann eine Kostenermittlung durchgeführt. Sobald diese Kostenermittlung vorliegt, können die Mittel im städtischem Haushalt beantragt und bereitgestellt werden.

 


Begründung:

 


Abstimmungsergebnis: