Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Es ergeht eine Diskussion einiger Mitglieder. Im Anschluss lässt stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Wagner wie folgt abstimmen:

 

Beschluss:

  1. In Abänderung ihres Beschlusses vom September 2019 zu DS.-Nr. 16-21/0837-1 wird der Beauftragung eines Dritten zur Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben im Rahmen des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur für das Projekt Sanierung Altes Hallenbad zugestimmt.
    Die im Stellenplan neu geschaffene Stelle EG 11 TVöD wird ab dem Haushaltsplan 2021 gestrichen.
  2. Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 265.000,-- EUR zur Beauftragung eines Dritten, der die Bauherrenaufgaben der Stadt bei der Umsetzung und Abwicklung des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur für das Projekt Sanierung Altes Hallenbad wahrnehmen soll, wird zugestimmt.

Die Mittelbereitstellung und Deckung erfolgt wie folgt:

·         2020 in Höhe von 38.000,-- EUR aus Personalkosten

·         2021 bis 2023 im Vorgriff auf den jeweiligen Haushalt in Höhe von jeweils 80.000,-- EUR bei Kostenstelle 6.600000 Sachkonto 6771000.


Abstimmungsergebnis: