Beschluss: zurückgezogen

Antragsteller Weiberg erläutert kurz den Antrag und zieht ihn dann zurück.

 

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Friedberg dazu auf, den Umfang der Betreuungsangebote in den Friedberger Kitas im Rahmen des sog. eingeschränkten Regelbetriebs deutlich auszuweiten.

 

Insbesondere soll

·       Die tägliche Betreuungszeit vorerst auf 16:00 h ausgeweitet werden.

·       Kinder, berufstätiger Eltern bei nachgewiesenem Bedarf eine Betreuung an bis zu 5 Tagen ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen dabei zu zuerst Eltern berücksichtigt werden, die Ihrer Erwerbstätigkeit nicht von zu Hause nachgehen können

·       Die Neuaufnahme von Kindern berufstätiger Eltern möglich sein, auch wenn diese keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.

 

Zur Realisierung dieser Maßnahmen befürworten wir:

·       Die Aufstockung der Gruppengröße gemäß den Richtlinien des KiFög

·       Die schnellstmögliche Aufstockung des pädagogischem Personals. Falls nötig ist hierzu kurzfrisitig eine Sondersitzung der SVV zur Anpassung des Stellenplans einzuberufen.

·       Die zusätzliche Einstellung von festem nicht-pädagogischen Personal zur Abdeckung des

     Mehraufwands an Reinigungs- und Hygienetätigkeiten. Gegebenfalls kann hier mit externen

     Dienstleistern zusammen gearbeitet werden.

 

     Zur Wahrung des Gesundheitsschutz der Beschäftigten fordern wir:

·       Die Stadt unterstützt alle Beschäftigten in den Kitas bei der Durchführung regelmäßiger Tests auf das SARS-COV-2 Virus (z.B. durch Freistellung, sofern möglich Organisation und Durchführung in der Einrichtung, Übernahme unvermeidbarer Kosten)

 

·       Die Stadt bemüht sich um die Durchführung von regelmäßigen Gruppentests (alle Kinder und Betreuer einer Gruppe werden gemeinsam in einer Probe getestet, bei positivem Befund sind Maßnahmen zu ergreifen und Einzeltests nötig).

·       Die wissenschafltiche Erkenntnislage zur Infektionsgefahr in Kinderbetreungseinrichtungen wird

     regelmäßig geprüft. Der Betreuungsbetrieb wird den Erkenntnissen angepasst.

·       Für Beschäftigte, die einer Risiko-Gruppe angehören soll der Einsatz in der Einrichtung freiwillig sein.