Antragsteller Weiberg erläutert kurz den Antrag und zieht
ihn dann zurück.
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Friedberg dazu auf,
den Umfang der Betreuungsangebote in den Friedberger Kitas im Rahmen des sog.
eingeschränkten Regelbetriebs deutlich auszuweiten.
Insbesondere soll
· Die tägliche
Betreuungszeit vorerst auf 16:00 h ausgeweitet werden.
· Kinder,
berufstätiger Eltern bei nachgewiesenem Bedarf eine Betreuung an bis zu 5 Tagen
ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen dabei zu zuerst Eltern
berücksichtigt werden, die Ihrer Erwerbstätigkeit nicht von zu Hause nachgehen
können
· Die Neuaufnahme
von Kindern berufstätiger Eltern möglich sein, auch wenn diese keinen Anspruch
auf Notbetreuung haben.
Zur Realisierung dieser Maßnahmen befürworten wir:
· Die Aufstockung
der Gruppengröße gemäß den Richtlinien des KiFög
· Die schnellstmögliche
Aufstockung des pädagogischem Personals. Falls nötig ist hierzu kurzfrisitig
eine Sondersitzung der SVV zur Anpassung des Stellenplans einzuberufen.
· Die zusätzliche
Einstellung von festem nicht-pädagogischen Personal zur Abdeckung des
Mehraufwands an Reinigungs-
und Hygienetätigkeiten. Gegebenfalls kann hier mit externen
Dienstleistern zusammen
gearbeitet werden.
Zur Wahrung des
Gesundheitsschutz der Beschäftigten fordern wir:
· Die Stadt
unterstützt alle Beschäftigten in den Kitas bei der Durchführung regelmäßiger
Tests auf das SARS-COV-2 Virus (z.B. durch Freistellung, sofern möglich
Organisation und Durchführung in der Einrichtung, Übernahme unvermeidbarer
Kosten)
· Die Stadt bemüht
sich um die Durchführung von regelmäßigen Gruppentests (alle Kinder und
Betreuer einer Gruppe werden gemeinsam in einer Probe getestet, bei positivem
Befund sind Maßnahmen zu ergreifen und Einzeltests nötig).
· Die
wissenschafltiche Erkenntnislage zur Infektionsgefahr in
Kinderbetreungseinrichtungen wird
regelmäßig geprüft. Der
Betreuungsbetrieb wird den Erkenntnissen angepasst.
· Für Beschäftigte,
die einer Risiko-Gruppe angehören soll der Einsatz in der Einrichtung
freiwillig sein.