Sitzung: 10.06.2020 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 16-21/1462
Antragstext:
Die Empfänger von
Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und anderen
Sozialleistungen können einmal im Jahr einen Antrag auf kostenlose Abholung
Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen stellen.
Der Antragssteller
(Herr Weiberg) erläutert und begründet den Antrag.
Vorsitzender Wagner
lässt über den vorliegenden Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis: