Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2019 mehrheitlich beschlossen, dass die
zuständige Verwaltung gemäß DS 16-21/1094 Verwertung des Baugebiets, Steinern Kreuzweg'
(hier Festsetzung der Kaufpreise) zu den Teilgebieten WA 4 und WA 5 eine neue
Vorlage zu erstellen hat. Eine solche Vorlage aber ist den Gremien rund ein
Dreivierteljahr später noch immer nicht zur weiteren Beschlussfassung
präsentiert worden. Dadurch aber verzögert sich die Verwertung der Grundstücke,
Verkaufserlöse können für den städtischen Haushalt nicht erzielt werden- und
somit stagniert die Entwicklung dieses großen Baugebiets im Westen der Stadt
erheblich. Um diesen nicht akzeptablen Zustand möglichst zügig zu beenden, auch
weil die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft, wie in der Juni-Vorlage 2019 (in
WA 5 a) ursprünglich vorgesehen, in diesem Areal keine Grundstücke erwerben
will bzw. kann und angesichts erheblichen Bedarfs an gefördertem wie
bezahlbarem Wohnraum in der Kreisstadt Friedberg
wird
der Magistrat beauftragt:
1. Im Baugebiet
am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete W A 4 bzw. W A 5) eine Ausschreibung zur Errichtung von Sozialwohnungen im 1. Förderweg durchzuführen.
Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung
von mindestens 10, maximal 20 Sozialwohnungen. Es sollen Wohnungen für Menschen
mit geringen Einkommen nach den
Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung entstehen. Neben der obligatorischen Förderung
von 10 T€ je WB soll zur Realisierung des Vorhabens das Grundstück für einen reduzierten Preis von höchstens
280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO angeboten
werden. Ggf. können hierbei auch Mittel der seit 2016 von der Stadt Friedberg angesammelten Fehlbelegungsabgabe
eingesetzt werden, um eine richtliniengemäße Verwendung gegenüber dem zuständigen Ministerium nachweisen
zu können und eine Abgabe dieser Mittel nach Wiesbaden
zu
vermeiden.
2. Ein weiteres Grundstück am Steinern Kreuzweg
(Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) an die Friedberger Baugenossenschaft "Eigner Herd ist Goldes wert" zu verkaufen.
Ziel ist die Errichtung bezahlbarer Wohnungen
für Haushalte mit mittleren Einkommen. Dabei
wird ein reduzierter Preis von 280 €/qm auf der
Basis des § 109 HGO sowie eine städtische Förderung von 10 T€ je Wohneinheit geleistet.
Im Gegenzug verpflichtet sich der
Bauverein Eigner Herd zur Einhaltung einer Höchstmiete von 8 € je qm und gewährt der Stadt Friedberg Mitspracherechte
bei der Belegung. Es sollen 15-20 Wohneinheiten nach diesen Bedingungen entstehen. Die
weiteren Regelungen können sich an dem entsprechenden, im März 2020 verabschiedeten Projekt der Stadt Rosbach mit dem
Träger orientieren.
3. Ein
Förderprogramm zur Bezuschussung von Aufstockungen und Sanierungen von Wohnraum
im Stadtgebiet zu starten. Eine
Förderung wird gewährt, wenn sich der Bauträger verpflichtet, für mindestens 15 Jahre einen Mietpreis
von 8 € pro qm (+ Erhöhung max. in Höhe der Inflationsrate) einzuhalten und die Wohnungen an Haushalte
mit geringem oder mittlerem Einkommen nach den Richtlinien
des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung vergeben werden bzw. vergeben worden sind. Für längere Bindungsfristen
sollen dabei größere Zuschüsse möglich sein. Das Förderprogram soll so gestaltet sein, dass
Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe hierfür verwendet werden können.
Fraktionsvorsitzender Dr. Rack begründet den Antrag.
Bürgermeister Antkowiak berichtet, dass derzeit noch die Verhandlungen
mit dem Bauverein als Grundlage für eine Beschlussvorlage der Verwaltung laufen,
da noch nicht alle Punkte abschließend geklärt sind. Nach mehreren Gesprächen
zuletzt am 27. Januar 2020 und 15. Mai 2020 hat der Bauverein nun mit Schreiben
vom 21. Mai 2020 mitgeteilt, dass nach aktualisierter
Wirtschaftlichkeitsberechnung u.a. von höheren Förderkonditionen
ausgegangen wird:
Ø verbilligte
Bereitstellung eines Grundstücks mit ca. 2.454 m² zu den Gestehungskosten von
280 €/m²;
Ø zusätzlich 15.000
€/WE städtische Beteiligung (statt 10.000 €/WE nach
bisheriger Planung und lt. vorliegendem Antrag) = 100.000 € Mehrkosten
bei 20 WE.
Ø 8,50 €/m² (statt 7,50
€/m² lt. Friedberger Förderprogramm oder 8 €/m² Mietzins lt.
vorliegendem Antrag);
Ø Belegung mit
Haushalten, die die Einkommensgrenzen im 1. Förderweg maximal um 25 %
überschreiten. Im Ergebnis sollen auch die Richtlinien für mittlere Einkommen
um weitere 5 % überschritten werden.
Eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt der Verwaltung bis heute nicht vor!
Im Rahmen dieser
Neubauplanung wird nach Abstimmung des Bauvereins mit der WIBank ergänzend die
Möglichkeit der mittelbaren Belegung geprüft, um die Fehlbelegungsmittel im
Einvernehmen mit dem hessischen Wirtschaftsministerium zweckentsprechend auch
für dieses Projekt verwenden zu können. Bei dieser Variante würde der Neubau im
1. Förderweg errichtet, jedoch die Belegung mit Haushalten und geringem
Einkommen ausschließlich im Altbestand des Bauvereins im Zuge
eines Mieterwechsels erfolgen. Diese Alternative würde allerdings der
ursprünglichen Zielsetzung widersprechen, auch im Neubaugebiet Wohnungen für
Haushalte mit geringem Einkommen zur Verfügung zu stellen.
· Die laut Antrag
vorgesehene verbilligte Baulandbereitstellung von 2 statt 1
Grundstück zur sozialen Wohnraumförderung zusätzlich zum städtischen
Beteiligungsanteil pro Wohneinheit würde den Mehrerlös der
Bodenbevorratungsmaßnahme entsprechend reduzieren. Dies ist eine politische
Entscheidung.
· Für das Gebiet WA 4
sind keine Mehrfamilienhäuser vorgesehen, sondern die Bebauung mit 4 Reihenhäusern
und 1 Doppelhaus oder mit 3 Doppelhäusern. Denkbar
ist aufgrund der großen Nachfrage und der bisher äußerst geringen Zahl von
Absagen auch ein Verkauf von 6 Doppelhaushälften an weitere registrierte
Bauplatzbewerber zu 400 €/m² statt eines Verkaufs gegen Höchstgebot.
· Die Verkaufserlöse
werden zunächst von der HLG als Grundstückseigentümerin vereinnahmt. Nach
Abrechnung der Bodenbevorratungsmaßnahme wird der gesamte Mehrerlös ohne
Verzögerungen plangemäß im Haushalt 2021 dargestellt!
Stadtverordneter Stoll stellt den Antrag auf Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss. Nachdem
keine Gegenrede erfolgt, ist der Antrag verwiesen.