Beschluss: verwiesen

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2019 mehrheitlich beschlossen, dass die zuständige Verwaltung gemäß DS 16-21/1094 Verwertung des Baugebiets, Steinern Kreuzweg' (hier Festsetzung der Kaufpreise) zu den Teilgebieten WA 4 und WA 5 eine neue Vorlage zu erstellen hat. Eine solche Vorlage aber ist den Gremien rund ein Dreivierteljahr später noch immer nicht zur weiteren Beschlussfassung präsentiert worden. Dadurch aber verzögert sich die Verwertung der Grundstücke, Verkaufserlöse können für den städtischen Haushalt nicht erzielt werden- und somit stagniert die Entwicklung dieses großen Baugebiets im Westen der Stadt erheblich. Um diesen nicht akzeptablen Zustand möglichst zügig zu beenden, auch weil die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft, wie in der Juni-Vorlage 2019 (in WA 5 a) ursprünglich vorgesehen, in diesem Areal keine Grundstücke erwerben will bzw. kann und angesichts erheblichen Bedarfs an gefördertem wie bezahlbarem Wohnraum in der Kreisstadt Friedberg

 

wird der Magistrat beauftragt:

 

1.  Im Baugebiet am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete W A 4 bzw. W A 5) eine Ausschreibung zur Errichtung von Sozialwohnungen im 1. Förderweg durchzuführen. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung von mindestens 10, maximal 20 Sozialwohnungen. Es sollen Wohnungen für Menschen mit   geringen Einkommen nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung entstehen. Neben der obligatorischen Förderung von 10 T€ je WB soll zur Realisierung des Vorhabens             das Grundstück für einen reduzierten Preis von höchstens 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO    angeboten werden. Ggf. können hierbei auch Mittel der seit 2016 von der Stadt Friedberg      angesammelten Fehlbelegungsabgabe eingesetzt werden, um eine richtliniengemäße Verwendung     gegenüber dem zuständigen Ministerium nachweisen zu können und eine Abgabe dieser Mittel nach             Wiesbaden zu

     vermeiden.

 

2.  Ein weiteres Grundstück am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) an die Friedberger      Baugenossenschaft "Eigner Herd ist Goldes wert" zu verkaufen. Ziel ist die Errichtung bezahlbarer       Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen. Dabei wird ein reduzierter Preis von 280 €/qm auf            der Basis des § 109 HGO sowie eine städtische Förderung von 10 T€ je Wohneinheit geleistet. Im      Gegenzug verpflichtet sich der Bauverein Eigner Herd zur Einhaltung einer Höchstmiete von 8 € je qm    und gewährt der Stadt Friedberg Mitspracherechte bei der Belegung. Es sollen 15-20 Wohneinheiten         nach diesen Bedingungen entstehen. Die weiteren Regelungen können sich an dem entsprechenden,        im März 2020 verabschiedeten Projekt der Stadt Rosbach mit dem Träger orientieren.

 

3.  Ein Förderprogramm zur Bezuschussung von Aufstockungen und Sanierungen von Wohnraum im       Stadtgebiet zu starten. Eine Förderung wird gewährt, wenn sich der Bauträger verpflichtet, für            mindestens 15 Jahre einen Mietpreis von 8 € pro qm (+ Erhöhung max. in Höhe der Inflationsrate)     einzuhalten und die Wohnungen an Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen nach den          Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung vergeben werden bzw. vergeben       worden sind. Für längere Bindungsfristen sollen dabei größere Zuschüsse möglich sein. Das     Förderprogram soll so gestaltet sein, dass Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe hierfür verwendet         werden können.

 

Fraktionsvorsitzender Dr. Rack begründet den Antrag.

 

Bürgermeister Antkowiak berichtet, dass derzeit noch die Verhandlungen mit dem Bauverein als Grundlage für eine Beschlussvorlage der Verwaltung laufen, da noch nicht alle Punkte abschließend geklärt sind. Nach mehreren Gesprächen zuletzt am 27. Januar 2020 und 15. Mai 2020 hat der Bauverein nun mit Schreiben vom 21. Mai 2020 mitgeteilt, dass nach aktualisierter Wirtschaftlichkeitsberechnung u.a. von höheren Förderkonditionen ausgegangen wird:

 

Ø verbilligte Bereitstellung eines Grundstücks mit ca. 2.454 m² zu den Gestehungskosten von 280 €/m²;

Ø zusätzlich 15.000 €/WE städtische Beteiligung (statt 10.000 €/WE nach bisheriger Planung und lt. vorliegendem Antrag) = 100.000 € Mehrkosten bei 20 WE.

Ø 8,50 €/m² (statt 7,50 €/m² lt. Friedberger Förderprogramm oder 8 €/m² Mietzins lt. vorliegendem Antrag);

Ø Belegung mit Haushalten, die die Einkommensgrenzen im 1. Förderweg maximal um 25 % überschreiten. Im Ergebnis sollen auch die Richtlinien für mittlere Einkommen um weitere 5 % überschritten werden.

 

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt der Verwaltung bis heute nicht vor!

 

Im Rahmen dieser Neubauplanung wird nach Abstimmung des Bauvereins mit der WIBank ergänzend die Möglichkeit der mittelbaren Belegung geprüft, um die Fehlbelegungsmittel im Einvernehmen mit dem hessischen Wirtschaftsministerium zweckentsprechend auch für dieses Projekt verwenden zu können. Bei dieser Variante würde der Neubau im 1. Förderweg errichtet, jedoch die Belegung mit Haushalten und geringem Einkommen ausschließlich im Altbestand des Bauvereins im Zuge eines Mieterwechsels erfolgen. Diese Alternative würde allerdings der ursprünglichen Zielsetzung widersprechen, auch im Neubaugebiet Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

 

·       Die laut Antrag vorgesehene verbilligte Baulandbereitstellung von 2 statt 1 Grundstück zur sozialen Wohnraumförderung zusätzlich zum städtischen Beteiligungsanteil pro Wohneinheit würde den Mehrerlös der Bodenbevorratungsmaßnahme entsprechend reduzieren. Dies ist eine politische Entscheidung.

 

·       Für das Gebiet WA 4 sind keine Mehrfamilienhäuser vorgesehen, sondern die Bebauung mit 4 Reihenhäusern und 1 Doppelhaus oder mit 3 Doppelhäusern. Denkbar ist aufgrund der großen Nachfrage und der bisher äußerst geringen Zahl von Absagen auch ein Verkauf von 6 Doppelhaushälften an weitere registrierte Bauplatzbewerber zu 400 €/m² statt eines Verkaufs gegen Höchstgebot.

 

·       Die Verkaufserlöse werden zunächst von der HLG als Grundstückseigentümerin vereinnahmt. Nach Abrechnung der Bodenbevorratungsmaßnahme wird der gesamte Mehrerlös ohne Verzögerungen plangemäß im Haushalt 2021 dargestellt!

 

 

Stadtverordneter Stoll stellt den Antrag auf Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss. Nachdem keine Gegenrede erfolgt, ist der Antrag verwiesen.