Beschluss: verwiesen

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt Plug-in-PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen) mit einem Zuschuss von 100 Euro pro Gerät zu fördern. Pro Haushalt können maximal zwei Balkon-PV-Anlagen gefördert werden. Als förderfähig gelten Geräte mit einer Leistung von 250 bis 300 W, die alle anzuwenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllen, deren Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen und für deren Anschluss eine geeignete Einspeisesteckdose genutzt wird. Eine Umsetzung der Förderung durch die Stadtwerke ist erwünscht.

 

 

Fraktionsvorsitzender Uebelacker begründet den Antrag.

 

Bürgermeister Antkowiak hat bei der OVAG detaillierte Informationen zum Anschluss bzw. Errichtung der Plug-In-Anlagen eingeholt und führt diese auf;

 

o   Anmeldung der Erzeugungsanlage bei dem zuständigen Netzbetreiber (NAV §19)

o   Es wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass es durch die Stromerzeugungseinheit zu keinen schädlichen Netzrückwirkungen in das Stromversorgungsnetz kommen kann (§9 Abs. 3 NAV)

o   Die Erzeugungseinheit entspricht dem aktuellen Stand der Technik gemäß VDE-AR-N 4105 (mit beiliegenden Einheitenzertifikaten für Erzeugungseinheit und NA-Schutz)

o   Fest angeschlossene oder spezielle Energiesteckvorrichtung (nach VDE V 0628-1)

o   Maximale Einspeiseleistung ≤600VA (VDE-AR-N 4105)

o   Die Errichtung erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateur unter Beachtung aller einschlägigen Normen, insbesondere der DIN VDE V 0100-551-1

o   Es darf nur eine Erzeugungseinheit pro Endstromkreis betrieben werden – bedeutet, dass jede Anlage (gesamt max. 600 Watt) direkt an einem Stromkreis ohne Verbraucher angeschlossen sein muss, mit direkter Verbindung zur Stromverteilung (separate Absicherung).

o   Der Zähler soll – sofern noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist – durch die ovag Netz GmbH, gemäß den Regelungen des MsBG auf eine moderne Messeinrichtung (beide Energierichtungen bzw. ein intelligentes Messsystem) gewechselt werden. Eine Kostenerhebung für die Durchführung des Zählertausches ist seitens ovag Netz GmbH derzeit nicht vorgesehen. Ein Termin ist mit der Fachabteilung „Zählung & Datendienste“ (Messstellenbetrieb der ovag Netz GmbH) zum Zählertausch zu vereinbaren. Tel: 06031 82-19033; E-Mail: inbetriebsetzung@ovag-Netz.de

o   Ist die ovag Netz GmbH nicht der Messstellenbetreiber wird der Zählertausch vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Messstellenbetreiber beauftragt.

o   Verzicht auf EEG Vergütung

o   Registrierung der PV Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

 

Nach längerer Diskussion stellt Fraktionsvorsitzender Dr. Rack den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr. Da keine Gegenrede erfolgt, ist der Antrag verwiesen.