Antragstext:
Der Magistrat wird
beauftragt Plug-in-PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen) mit einem Zuschuss von 100
Euro pro Gerät zu fördern. Pro Haushalt können maximal zwei Balkon-PV-Anlagen
gefördert werden. Als förderfähig gelten Geräte mit einer Leistung von 250 bis
300 W, die alle anzuwenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte
erfüllen, deren Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen
entsprechen und für deren Anschluss eine geeignete Einspeisesteckdose genutzt
wird. Eine Umsetzung der Förderung durch die Stadtwerke ist erwünscht.
Fraktionsvorsitzender
Uebelacker begründet den Antrag.
Bürgermeister
Antkowiak hat bei der OVAG detaillierte Informationen zum Anschluss bzw.
Errichtung der Plug-In-Anlagen eingeholt und führt diese auf;
o Anmeldung der Erzeugungsanlage bei dem zuständigen Netzbetreiber (NAV §19)
o
Es wird durch geeignete Maßnahmen
sichergestellt, dass es durch die Stromerzeugungseinheit zu keinen schädlichen
Netzrückwirkungen in das Stromversorgungsnetz kommen kann (§9 Abs. 3 NAV)
o
Die Erzeugungseinheit entspricht dem aktuellen
Stand der Technik gemäß VDE-AR-N 4105 (mit beiliegenden Einheitenzertifikaten
für Erzeugungseinheit und NA-Schutz)
o
Fest angeschlossene oder spezielle
Energiesteckvorrichtung (nach VDE V 0628-1)
o
Maximale Einspeiseleistung ≤600VA
(VDE-AR-N 4105)
o
Die Errichtung erfolgt durch einen
eingetragenen Elektroinstallateur unter Beachtung aller einschlägigen Normen,
insbesondere der DIN VDE V 0100-551-1
o
Es darf nur eine Erzeugungseinheit pro
Endstromkreis betrieben werden – bedeutet, dass jede Anlage (gesamt max. 600
Watt) direkt an einem Stromkreis ohne Verbraucher angeschlossen sein muss, mit
direkter Verbindung zur Stromverteilung (separate Absicherung).
o
Der Zähler soll – sofern noch kein
Zweirichtungszähler vorhanden ist – durch die ovag Netz GmbH, gemäß den
Regelungen des MsBG auf eine moderne Messeinrichtung (beide Energierichtungen
bzw. ein intelligentes Messsystem) gewechselt werden. Eine Kostenerhebung für
die Durchführung des Zählertausches ist seitens ovag Netz GmbH derzeit nicht
vorgesehen. Ein Termin ist mit der Fachabteilung „Zählung & Datendienste“
(Messstellenbetrieb der ovag Netz GmbH) zum Zählertausch zu vereinbaren. Tel:
06031 82-19033; E-Mail: inbetriebsetzung@ovag-Netz.de
o
Ist die ovag Netz GmbH nicht der
Messstellenbetreiber wird der Zählertausch vor der Inbetriebnahme beim
zuständigen Messstellenbetreiber beauftragt.
o
Verzicht auf EEG Vergütung
o
Registrierung der PV Anlage im
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Nach längerer Diskussion stellt Fraktionsvorsitzender Dr. Rack den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr. Da keine Gegenrede erfolgt, ist der Antrag verwiesen.