Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen
Vorlage: 16-21/1495
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
(1) Der Magistrat wird aufgefordert, unbürokratisch
Flächen für Außengastronomie in der Innenstadt für
die Saison 2020 zu genehmigen.
Genutzt werden können
• Parkplätze vor den Gastronomiebereichen (öffentliche
und private),
• private Flächen, wenn der/die Eigentümer einverstanden
sind und keine Fluchtwege versperrt werden,
• Nebenflächen bzw. Flächen von Dritten in räumlicher
Nähe zur Gaststätte, soweit es keine nennenswerte Beeinträchtigung gibt
(Nutzung bis 22 Uhr).
(2) Ziel sollte es sein den Betreibern eine
Ertragssituation zu ermöglichen, die der Situation vor der aktuellen Pandemie entspricht.
(3) Seites der Stadt Friedberg soll keine
Sondernutzungsgebühr erhoben werden, allenfalls eine Bearbeitungsgebühr.
(4) Die Ausstattung der vorübergehend genutzten
Flächen soll mit reduziertem Aufwand erfolgen kön- nen (z.B. keine
aufwendigen Einzäunungen): Die Stadt Friedberg kann hierfür z.B. Absperrgitter (z. B. aus der Ironman-Ausstattung) den
Betreibern zur Verfügung stellen.
Stadtverordneter Stiller begründet den Antrag.
Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva beantragt die Verweisung in den
Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr. Für die Gastronomen ist die
Corona-Lage zwar schwer, aber für den Einzelhandel auch und der Wegfall zum
Beispiel von Parkplätzen, wäre für den Einzelhandel nicht förderlich. Da
Gegenrede entsteht, zieht Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva den Antrag
zurück.
Stadtverordneter Stoll begrüßt den vorliegenden Antrag, da die
Gastronomen es zurzeit sehr schwer hätten. Das Ordnungsamt solle flexible
Lösungen ermöglichen.
Fraktionsvorsitzender Durchdewald teilt die Auffassung von
Fraktionsvorsitzenden Güssgen-Ackva nicht, da die Gastronomie einen wichtigen
Teil für die Belebung der Stadt beitrage und der Wegfall von Parkplätzen
zurzeit nicht so schlimm sei. Man sollte der Ordnungspolizei die Freiheit zur
Entscheidung lassen, was am besten für die Gastronomie ist.
Erste Stadträtin Götz erklärt, dass das Amt für öffentliche Sicherheit
und Ordnung bereits zurückliegend flexibel gehandelt hat und alles tut, was im
Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen des Landes möglich ist. Sie
berichtet anhand mehrerer Beispiele, wie Gastwirte im möglichen Rahmen sehr
unbürokratisch so beraten wurden, dass ihnen auf rechtmäßige Weise die
Platzierung einer höheren Zahl von Gästen möglich wurde. Auch hat die Erste
Stadträtin veranlasst, dass bis zur ohnehin auch verwaltungsseitig
beabsichtigten Klärung der Gebührenfrage noch keine Gebührenbescheide für
erteilte Sondernutzungserlaubnisse an die Gastronomiebetreiber versandt wurden.
Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva nimmt Bezug auf die Informationen
von Erster Stadträtin Götz und stellt den Antrag, dass der Antragstext wie
folgt erweitert wird;
(5) Alle Auflagen und Bestimmungen übergeordneter Behörden sind zu
berücksichtigen, eben- so die
Vorgaben des städtischen Ordnungsamtes.
Der Antragssteller übernimmt die Ergänzung.
Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Antrag mit
Ergänzung abstimmen;
Beschluss:
(1) Der Magistrat wird aufgefordert, unbürokratisch
Flächen für Außengastronomie in der Innenstadt für
die Saison 2020 zu genehmigen.
Genutzt werden können
• Parkplätze vor den Gastronomiebereichen (öffentliche
und private),
• private Flächen, wenn der/die Eigentümer einverstanden
sind und keine Fluchtwege versperrt werden,
• Nebenflächen bzw. Flächen von Dritten in räumlicher
Nähe zur Gaststätte, soweit es keine nennenswerte Beeinträchtigung gibt
(Nutzung bis 22 Uhr).
(2) Ziel sollte es sein den Betreibern eine
Ertragssituation zu ermöglichen, die der Situation vor der aktuellen Pandemie entspricht.
(3) Seites der Stadt Friedberg soll keine
Sondernutzungsgebühr erhoben werden, allenfalls eine Bearbeitungsgebühr.
(4) Die Ausstattung der vorübergehend genutzten
Flächen soll mit reduziertem Aufwand erfolgen
können (z. B. keine aufwendigen
Einzäunungen): Die Stadt Friedberg kann hierfür z.B. Absperr-
gitter (z. B. aus der Ironman-Ausstattung)
den Betreibern zur Verfügung stellen.
(5) Alle Auflagen und Bestimmungen übergeordneter Behörden sind zu
berücksichtigen,
ebenso die Vorgaben des städtischen Ordnungsamtes.
Abstimmungsergebnis: