Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 23, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1460
Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zur Demokratisierung der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft durchzuführen. Der Gesellschaftervertrag ist dazu, wenn nötig entsprechend anzupassen.
Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
1. Der Magistrat berücksichtigt bei der Besetzung des Aufsichtsrates die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung.
2. Sitzungen des Aufsichtsrates finden grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht Rechte Dritter verletzt sind. Die Sitzungstermine sind öffentlich anzukündigen. (z. B. Bürgerportal)
3. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind an Weisungen des Magistrats gebunden.
4. Eine Missachtung des Weisungsrechts führt zur sofortigen Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds. Bei der Neubesetzung werden weiterhin die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt.
5. Bei Investitions-, Verkauf-, Kauf- und Sanierungsentscheidungen mit einem kumulierten Volumen von über 500.000 € ist vor Beschlussfassung des Aufsichtsrats eine Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Der Magistrat übt in diesem Falle die Weisungspflicht über die Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne der Stadtverordnetenversammlung aus.
Fraktionsvorsitzender
Weiberg begründet den Antrag.
Bürgermeister
Antkowiak stellt klar, dass die Wohnungsbaugesellschaft für sich alleine
verantwortlich sei und auch die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich haften.
Fraktionsvorsitzender
Güssgen-Ackva und Fraktionsvorsitzender Uebelacker teilen die Auffassung von
Bürgermeister Antkowiak.
Abstimmungsergebnis: