Stadtverordnetenvorsteher Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin.

 

Da in der Beratung des Ausschusses die PDF zu klein dargestellt wurde, hat Fraktionsvorsitzender Uebelacker den Plan so vergrößert, dass man die Gemarkungen besser erkennen kann. Anhand dieses Planes erklärt er, wo die Windräder geplant sind. Weiterhin führt er aus, dass es sehr wohl Gemarkungen gibt, wo problemlos 3-4 Winterräder gestellt werden könnten und zeigt diese Gebiete anhand des Planes.

 

Hiernach erfolgt eine längere Diskussion.

 

Beschluss:

 

Mit dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg, den zugehörigen textlichen Festsetzungen, dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes ist

  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und
  • die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gem. § 4 (1) BauGB

durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis: