Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 16-21/1370-1
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin.
Da in der
Beratung des Ausschusses die PDF zu klein dargestellt wurde, hat
Fraktionsvorsitzender Uebelacker den Plan so vergrößert, dass man die
Gemarkungen besser erkennen kann. Anhand dieses Planes erklärt er, wo die
Windräder geplant sind. Weiterhin führt er aus, dass es sehr wohl Gemarkungen
gibt, wo problemlos 3-4 Winterräder gestellt werden könnten und zeigt diese
Gebiete anhand des Planes.
Hiernach erfolgt eine längere Diskussion.
Beschluss:
Mit dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 „Natur- und
Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg, den zugehörigen
textlichen Festsetzungen, dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des
Umweltberichtes ist
- die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und
- die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden, gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: