Sitzung: 28.05.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 16-21/1409
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin.
Beschlüsse:
1)
Aufhebung
des Satzungsbeschlusses vom 27.09.2018 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
12 Teil A
Der nachfolgende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 27.09.2018
A)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/
Färbergasse", 1. Änderung – Teil A
in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I
"Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
(DS-Nr. 16-21/0813)
wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
2)
Behandlung der
Anregungen aus der öffentlichen Auslegung/ Beteiligung der Behörden
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
- Wetteraukreis, Fachstelle Gesundheit:
Beschluss zu 1):
Die Anregungen 3. und 4. werden berücksichtigt,
indem die planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechend ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
- Wetteraukreis, Fachdienst Bauordnung
Beschluss
zu 4):
Pkt. 1) Die Anregung
wird zur Kenntnis genommen.
Die Planung wird dahingehend geändert, dass
ein Flachdach für den Neubau unzulässig ist und somit keine Staffelgeschosse
mehr möglich sind.
Pkt. 2) Die Anregung
wird zu Kenntnis genommen.
Die Planung wird dahingehend geändert, dass
eine Tiefgarage im Untergeschoss nicht mehr zulässig ist. Im Untergeschoss wird
- wie im Rahmen der 1. Offenlage vorgesehen - ausschließlich Einzelhandel festgesetzt.
Pkt. 3) Der Hinweis wird
berücksichtigt, indem die Begründung unter Punkt 6.1 c) überarbeitet wurde:
- Die Mindestabstandsfläche an der Schnurgasse soll
eingehalten werden, der Mindestabstand zur gegenüberliegenden Bebauung wird auf
6 m erhöht. Statt einer Baulinie wird eine Baugrenze festgesetzt.
- Zu den Grundstücken Kaiserstraße 92 und 94 ist die
Mindestabstandsfläche gemäß HBO einzuhalten; hier wird der Anregung gefolgt und
die Baugrenze mit 6 m Abstand zur Nachbarbebauung festgesetzt.
- Zu den Gebäuden Färbergasse 2 und 4 sollen die
notwendigen Abstandsflächen ebenfalls eingehalten werden, hier wurde die
Baulinie und die Baugrenze auf die gleiche Höhe wie das angrenzende Gebäude im
MK zurückgezogen.
Pkt. 4) Der Hinweis wird
berücksichtigt, indem der Punkt 6.1 b) in der Begründung vervollständigt wird.
Eine Unterscheidung zwischen MUA und MUB entfällt, somit
ist der Absatz in der Begründung überflüssig.
Pkt. 5) Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen und an den Entwurfsverfasser weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
-Wetteraukreis, Fachstelle Denkmalschutz
Beschluss zu 5):
Pkt. 1) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und
an den Entwurfsverfasser weitergeleitet. Die Planung wird dahingehend geändert,
dass eine Erhöhung der vorhandenen Außenwand- und Firsthöhe nicht mehr möglich
ist.
Pkt. 2) Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen
Die Planung wird dahingehend geändert, dass
ein Flachdach für den Neubau unzulässig ist und somit keine Staffelgeschosse
mehr möglich sind. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird auf max. 3
Vollgeschosse festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
-Stellungnahme Bürgergruppierung 1, 07.08.19
Beschluss zu Hinweis (1):
Die Auffassung wird nicht geteilt.
Anmerkung:
Um die „Einkaufsmeile Kaiserstraße“ zu
stärken, wird der Anregung dahingehend gefolgt, dass nach geänderter Planung
vom Untergeschoss bis einschließlich 1. Obergeschoss ausschließlich
Einzelhandel zulässig ist.
Zudem wird die Planung dahingehend geändert,
dass eine Tiefgarage im Untergeschoss nicht mehr möglich ist. Wohnungen werden
für das Gesamtgebäude nur ausnahmsweise (d.h. Einzelfallentscheidung) ab dem 2.Obergeschoss des Gebäudes
zugelassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss zu Forderung 2):
Der Forderung wird insoweit gefolgt, dass
eine Umwandlung des gesamten ehemaligen Kaufhauses in ein Wohngebäude
ausgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss zu Forderung 3):
Die Forderung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss zu Forderung 4)
Der Forderung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
- Stellungnahme Bürgergruppierung 2, 16.8.19/ 08.09.19
Beschluss zu 2):
Die Anregung wird berücksichtigt.
Eine Erhöhung des ehemaligen Kaufhausgebäudes
ist nicht mehr vorgesehen und nicht zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss zu 3):
Die Anregung wird teilweise berücksichtigt,
indem die Zahl der zulässigen Vollgeschosse für den Neubau auf max. 3
Vollgeschosse und die zulässige Firsthöhe um 1,5 m gegenüber der vorherigen
Planung reduziert wird. Somit darf das Dachgeschoss rechnerisch kein
Vollgeschoss sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss zu 4)
Die Anregung wird nicht
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss zu 6):
Die Anregung wird berücksichtigt,
-
indem die Bauflucht des
Neubaus (Baulinie-EG/Baugrenze-OG) analog der angrenzenden Bebauung im MK von
der öffentlichen Verkehrsfläche (Färbergasse) um 2,50 m zurückgesetzt wird
-
indem am Gebäude
Kaiserstraße 96 im rückwärtigen Bereich an der Färbergasse ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt
wird; Fahrradabstellplätze sind hier zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Beschluss zu 9):
- Der Anregung, die Auswirkungen des vorgelegten Entwurfs und der
Festsetzungen auf das städtebauliche Umfeld zu überprüfen wird gefolgt, indem
die Planung hinsichtlich geplanter Baumasse und Höhenentwicklung überarbeitet
und reduziert wird.
- Die Anregung, diese Ziele durch einen städtebaulichen Vertrag zu
sichern, wird geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
3)
Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (2)
BauGB sowie Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB (3. Offenlage)
Beschluss:
Mit dem vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, Teil I
"Kaiserstraße/ Färbergasse" – Teil A einschließlich geänderter
Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der
Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB
auf drei Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 2
Abstimmungsergebnis: