Ortsvorsteher Haas verliest die Antworten des Herrn Resch -Fachdienst Haushalt und Controlling-

zu o. g. Punkten:

 

„Bei den Punkten Bürgerhaus Ossenheim und Friedhof wurden neue Maßnahmen wegen dringlicherer Maßnahmen und wegen des finanziell engen Spielraums nicht angemeldet. Ob und welche Maßnahmen dennoch durchgeführt werden sollen, ist von den Gremien im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.

Kita Ossenheim

Fragen:
Wozu sind 10 000 € für „Zugänge Grundstückseinrichtung“ der Kita eingestellt? (S. 160; Pos. 0561010: Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen (siehe unten)
Wozu sind 10 000 € für „Außenanlage Kita Ossenheim“ eingestellt? (S. 160; Pos. 056105): ): Müllschrank, Spielgeräte (Anforderung Fachamt)
Es handelt sich bei den „Zugänge Grundstückseinrichtungen“ und „Außenanlage Kita Ossenheim“ materiell um den gleichen Vorgang.

Anmerkung:
Sollte 2020 nicht mit den Arbeiten „Sonnenschutz Kita Ossenheim“ begonnen werden, müssen die Gelder 2021 neu in den Haushalt beantragt werden: Beginn erst möglich nach Abschluss Klageverfahren; falls keine Durchführung in 2020 möglich, Mittelanmeldung in 2021

Bürgerhaus Ossenheim

Bitte die Gelder für die Erstellung eines Gutachtens über die Sanierung der Kellerräume (30 000 €) nach 2020 übertragen. (S. 221, Pos. 6139000): Ist seitens der Verwaltung vorgesehen, sofern haushaltsrechtlich möglich
Bitte Mittel für die Einrichtung freies Internet (W-LAN) am Bürgerhaus bereitstellen! (Antrag: 16-21/0975): Es wird geprüft, ob hierfür Fördermittel beantragt werden können, die eine Refinanzierung ermöglichen.
Bitte Mittel in Höhe von 25 000 € für eine bessere Ausleuchtung des Parkplatzes am Bürgerhaus, inkl. des Weges zur Kita, bereitstellen! (Antrag: 16-21/0602) Siehe hierzu allgemeine Ausführung zu Bürgerhaus Ossenheim und Friedhof.

Öffentliche Sicherheit / Verkehr

Bitte Mittel zur Ausleuchtung des Fußweges zwischen der Assenheimer Straße und der Richard-Musch-Straße bereitstellen! (Antrag: 16-21/0333):

Bürgerhaus Ossenheim

Bitte die Mittel zur Errichtung eines Regenunterstandes / Vordach an der Trauerhalle nach 2020 übertragen und ggf. erhöhen, s. E-Mail von Fr. Dr. Pfeffer vom 07.11.2018. (S. 584, Pos. 6.0537.03): Übertragung vorgesehen, sofern haushaltsrechtlich möglich; wie im vergangenen Jahr dargestellt, setzt die Umsetzung der Maßnahme eine vorherige Planung für ein „Vordach“. Wegen der Architektur der vorhandenen Trauerhalle ist ein Anbau eines Vordaches problematisch und evtl. nicht möglich; ggf. muss eine Unterstellmöglichkeit – freitragend- errichtet werden.

Bitte Mittel in Höhe von 40 000 € zur Sanierung des Hauptweges einstellen. (Antrag: 16-21/0241): hierzu verweisen wir auf die Anmerkungen zum HH 2019: zunächst muss ein Bodengutachter die Ursachen für die starken Absetzungen des vorhandenen Weges klären. Der Untergrund ist hier nicht tragfähig und es muss eine Bodenstabilisierung durchgeführt werden (geschätzte Kosten 3.000,-- EUR).“