Sitzung: 06.02.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Anfrage der
SPD-Fraktion vom 04. Februar 2020 bezüglich der Verwertung des Baugebiets
„Steinern Kreuzweg“ und „Schaffung bezahlbaren Wohnraums“:
1. Wie ist der Sachstand zur DS 16-21/1094
(Verwertung des Baugebiets "Steinern Kreuzweg", hier insbesondere die
geplanten Grundstücksverkäufe in den Gebieten WA 4 und WA 5), die am 27.6.2019
erstmals in der Stadtverordnetenversammlung beraten wurden?
2. Ist Ihnen die beigefügte Gremienvorlage der
Stadt Rosbach (Bezahlbarer Wohnungsbau im Baugebiet "Die Sang") vom
17.12.2019 bekannt, in der insbesondere und konkret offen/öffentlich ein
Grundstücksverkauf an den Friedberger Bauverein "Eigner Herd ist Goldes
Wert" vorbereitet wird?
Der Bauverein soll unter Bezugnahme auf §
109 HGO eine Fläche von 1861 qm zum Preis von
280 €/qm für den Bau von 15 Wohneinheiten
übertragen bekommen.
Der Bauverein verpflichtet sich zu einem
anfänglichen Kaltmietpreis von nicht über 8 €/qm, vereinbart ein priorisiertes
Mietspracherecht der Stadt Rosbach bei der Wohnungsvergabe (Anlehnung an
Kriterien des Landes Hessen für den sozialen Wohnungsbau mit Einkommensgrenze
zzgl. 20%, damit ohne Landesförderung) und erhält für jede WE einen städtischen
zweckgebundenen Zuschuss von 10.000 €.
Nach informeller Auskunft soll Stadt
Friedberg in Gesprächen mit dem Bauverein weiterhin einen Grundstücks-Kaufpreis
von 400 €/qm verlangen - eine Kaufpreissumme, mit der der Bauverein jedoch
keinen bezahlbaren Wohnraum schaffen kann.
In der StV-Diskussion am 27.6.19 wurde von
verschiedenen Fraktionen zum einen auf die mögliche Anwendung des § 109 HGO
hingewiesen (zuerst vom Kollegen Weiberg), die einen Grundstücksverkauf auch
unterhalb des Marktwertes rechtlich gestattet (in Rosbach Marktwert momentan
zwischen 580-680 €), wenn dieser Verkauf städtischen Grundes im öffentlichen
Interesse liegt - und die Beschaffung bezahlbaren Wohnraums erfüllt dieses
Kriterium.
Zum anderen sollte die Bauverwaltung
ernsthafte Gespräche mit dem Friedberger Bauverein auf der Basis des
ursprünglich für die Friedberger WoBau geplanten Erwerbspreises von 280 €/qm
führen, um dem Bauverein die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Friedberg zu
ermöglichen.
3. Warum ist für
den genossenschaftlichen Bauverein "Eigner Herd" in Rosbach möglich,
was ihm bislang in Friedberg weiterhin nicht ermöglicht wird?
Nach informeller Auskunft ist der Bauverein weiterhin an
Grundstückserwerb in Friedberg stark interessiert und ist auch in der Lage hier
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sofern der Erwerbspreis gleich zu Rosbach
liegt/liegen könnte.
Bürgermeister Antkowiak beantwortet o. g. Anfrage wie folgt:
zu 1.)
·
Die Vermarktung der Grundstücke im WA 4
(Hausgruppen und Doppelhäuser) und WA 5 (Mehrfamilienhäuser) wurde
zurückgestellt, da zunächst der Neubau von mindestens 20 Sozialwohnungen
sichergestellt werden soll.
·
Nach mehreren Gesprächen hat die Friedberger
Wohnungsbaugesellschaft am 09.10.2019 erklärt, dass sie im Neubaugebiet
„Steinern Kreuzweg“ kein neues Bauvorhaben angehen wird. Damit war auch
das beabsichtigte Gemeinschaftsprojekt Friedberger Wohnungsbaugesellschaft /
Bauverein im
1. Förderweg vom Tisch.
·
Daraufhin wurde in einem gemeinsamen Gespräch am
13.11.2019 die alleinige Projektumsetzung durch den Bauverein mit
folgenden Ergebnissen erörtert:
1.
Zielsetzung der Stadt ist die Sicherstellung eines
Neubauprojektes im 1. Förderweg, damit die Einnahmen aus der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe 2017 – 2020 von rd.
152.000 € (rd. 179.000 € - rd. 27.000 Verwaltungskostenpauschale) fristgerecht zweckentsprechend
verwendet werden. Aus diesem Aufkommen könnten 15 WE mit einer kommunalen
Finanzbeteiligung von 10.000 €/WE gefördert werden.
Damit würde die von Friedberger Bürgern
gezahlte Fehlbelegungsabgabe auch wieder in Friedberg investiert und müsste nicht
an das Land Hessen abgeführt werden. Dies würde auch dem im Haupt- und
Finanzausschuss zurückgestellten Antrag 16-21/0484 „Sozialwohnungen am Steinernen
Kreuz“ der Fraktion Die Linke. entsprechen, wonach mindestens die Hälfte der 20
geforderten Sozialwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
erstellt werden sollen.
2.
Auf Nachfrage versichert der Bauverein, genügend
Wohnungsbewerber zu haben, die die Einkommensgrenzen im 1. Förderweg einhalten.
3.
Abschließend wurde zur endgültigen
Projektabstimmung vereinbart, dass der Bauverein 2
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit und ohne verbilligte Bereitstellung
von Bauland vorlegt, da auch nach Aussage des Bauvereins ein höherer Grundstückskaufpreis
auch höhere Fördermittel des Landes zur Folge hätte, was sich wirtschaftlicher
darstellen könnte. Diese Alternativberechnungen wurden bis heute nicht
vorgelegt.
Stattdessen erklärte der Bauverein mit
Schreiben vom 10.12.2019, dass „die mit
dem 1. Förderweg verbundene Beschränkung der Mietklientel auf die
Einkommensgrenzen sehr beengend erscheint. Der Bauverein würde gerne eine Baumaßnahme im 2. Förderweg oder im
Friedberger Programm mit 20 % höheren Einkommensgrenzen durchführen“.
Allerdings gehört die Stadt Friedberg
ebenfalls nicht zu den Gemeinden im Verdichtungsraum RP Darmstadt und
damit nach der Landesrichtlinie nicht zum Fördergebiet für den Neubau
von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen!
Aufgrund dessen bliebe alternativ zum 1.
Förderweg nur das Friedberger Programm zur Förderung von preisgünstigem
Wohnungsbau übrig.
·
Im darauffolgenden Gespräch mit dem Bauverein am
27.01.2020 wurde seitens der Verwaltung nochmals die verbilligte Bereitstellung
von Bauland mit der Maßgabe eines Neubauprojektes im 1. Förderweg verknüpft.
Als Lösungsansatz gegenüber den abweichenden
Vorstellungen des Bauvereins wurde eine Kombination von Wohnungen im 1.
Förderweg und von Wohnungen nach dem Friedberger Programm in den Raum gestellt.
zu 2.)
·
Die Gremienvorlage der Stadt Rosbach war der
Verwaltung nicht bekannt.
Auf Nachfrage im letzten Gespräch vom
27.01.2020 hat der Bauverein nur die Verhandlungen mit der Stadt Rosbach
bestätigt; aber keine weiteren Einzelheiten zum dort zusätzlich
geplanten Neubauprojekt von 3,2 Mio. EUR mitgeteilt.
·
Der Rosbacher Gremienvorlage ist zu entnehmen, dass
in Rosbach keine Wohnung mehr der Sozialbindung unterliegt.
Dementsprechend wird in Rosbach keine
Fehlbelegungsabgabe erhoben, womit deren zweckentsprechende Verwendung im 1.
Förderweg entfällt. Aufgrund dessen sind die beiden Städte Friedberg und
Rosbach bei der Umsetzung der sozialen Mietwohnraumförderung nicht
vergleichbar!
zu 3.)
·
Im Ergebnis würde dies dazu führen, dass die
Einnahmen aus der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nicht
zweckentsprechend in Friedberg verwendet und an das Land Hessen abgeführt
werden müssten.
Aufgrund dessen sollte ein Neubauprojekt mit
Sozialwohnungen im 1. Förderweg favorisiert werden.