Anfrage:
1. Welches Datum hat der derzeit gültige Bedarfs-und Entwicklungsplan der
Feuerwehr Friedberg?
2. Wann wurde vom Magistrat beschlossen, einen neuen Bedarfs- und
Entwicklungsplan für die Feuerwehr Friedberg (ggf. extern) erarbeiten zu
lassen?
3. Bis wann ist damit zu rechnen, dass ein Bedarfs- und Entwicklungsplan der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird, der die Aufgabenentwicklung der
Feuerwehr beinhaltet und entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen
vorausschauend den Bedarf an Personal, Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten beschreibt.
4. Wie ist bislang sichergestellt bzw. soll zukünftig sichergestellt werden,
dass Geräte zur Schadensminimierung vorhanden sind und das entsprechende
Training der Einsatzkräfte erfolgt?
Hinweis zu Frage 4: Der
Klimawandel mit häufigeren Hitze-, Starkregen-, Sturm-, Hochwasser- und
Waldbrandereignissen stellt die Feuerwehren vor immer größere
Herausforderungen.
Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt;
Zu 1.
Drucksachen-Nr. 01 – 06/1504
Beschlossen durch den Magistrat am 08.12.2002
Beschlossen durch den Haupt- und Finanzausschuss am 24.03.2003
Beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2203
Zu 2.
Drucksachen-Nr. 16 –
21/0863
Beschlossen durch den Magistrat am 29.10.2018
Zu 3.
Ca. 07.2020.
KBI verlangte, dass das Jahr 2019 noch komplett nachgearbeitet wird. Der
Entwurf ging nur bis Juni 2019.
Zu 4.
Die Feuerwehren stehen unter der Leitung des Stadtbrandinspektors.
Dieser ist für die einheitlichen Ausbildungspläne in Feuerwehren zuständig uns
meldet den Bedarf an Ausrüstung an. Für den Bereich Starkregen- und
Hochwasserereignisse sind die Feuerwehren gut aufgestellt. Jede Wehr verfügt
über Pumpen und Sauger. Zusätzlich wird noch ein Anhänger Wasserschaden
vorgehalten, auf dem mehrere Pumpen, Stromerzeuger und Nass-Trockensauger
verladen sind. Dieser Anhänger wird auch überörtlich anderen Feuerwehren zur
Verfügung gestellt.
Für Sturmschäden halten die Feuerwehren nur Motorkettensägen vor.
Größere Schäden z. B. an Gebäuden werden vom Technischen Hilfswerk
abgearbeitet.
Die Waldbrandausrüstung wird in diesem Jahr von den Wehren überarbeitet
und neu zusammengestellt. Hier sind evtl. kurzfristig Mittel erforderlich, die
durch Rückstellungen anderer Ausrüstung aus dem lfd. Haushalt gekauft werden
müssen.
Schwieriger wird es bei Hitze. Die Feuerwehren haben ihre
vorgeschriebene Ausrüstung zu tragen und diese wird in der Regel aus
Zeitgründen noch über der privaten Bekleidung getragen. Feuerwehrhelme mit
„Lüftungslöchern“ sind inzwischen auch verboten. Es sind somit nur
unterstützende Maßnahmen, wie die rechtzeitige Ablösung der Einsatzkräfte und
ausreichende Getränkezuführung, möglich.
Hierzu stehen jederzeit mehrere Kasten Wasser und Apfelsaftschorle in
den Feuerwehrhäusern zur Verfügung. Die Bestände werden regelmäßig überprüft
und durch die Verwaltung im Rahmen der Fürsorgepflicht ersetzt.
Der Ankauf und Einsatz von Kühlwesten wurde seitens der Wehren noch
nicht an die Verwaltung herangetragen.