Beschluss: beschlossen

Antragstext:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

§1 Stadtverordnetenversammlung

 

(1) Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wird auf 37 festgelegt.

(2) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer

Mitte einen Vorsitzenden (m/w/d) und seine Stellvertreter (m/w/d). Die Zahl der Stellvertreter

(m/w/d) wird auf 6 festgelegt.

 

§4 Magistrat

(2) Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 8. Die Stelle des Ersten Beigeordneten

(m/w/d) wird hauptamtlich verwaltet.

 

§5 Ortsbeiräte

(2) Der Ortsbeirat Kernstadt besteht aus 9 Mitgliedern. Die Ortsbeiräte der Stadtteile

bestehen jeweils aus 7 Mitgliedern

 

 

Fraktionsvorsitzender Durchdewald begründet den Antrag.

 

Nach intensiver Diskussion des bzw. der gestellten Anträge (Top 13 und 14) zur Änderung der Hauptsatzung beantragt Fraktionsvorsitzender Beisel die Einberufung des Ältestenrats um den weiteren Verfahrensweg zu besprechen.

Stadtverordnetenvorsteher Hollender ruft den Ältestenrat zusammen. Der Ältestenrat einigt sich darauf, dass über den Antrag 16-21/1400 getrennt abgestimmt werden soll, allerdings wird der Punkt 3 gesplittet. Weiterhin wird der Antrag 16-21/1404 vom Antragssteller zurückgezogen, da die Abstimmung unter Top 13 erfolgt.

Diese Verfahrensweise teilt Stadtverordnetenvorsteher Hollender der Stadtverordnetenversammlung mit.

 

Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den gestellten Antrag (16-21/1400) abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.

§1 Stadtverordnetenversammlung

(1)   Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wird auf 37 festgelegt.

(2)   Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer

       Mitte einen Vorsitzenden (m/w/d) und seine Stellvertreter (m/w/d). Die Zahl der Stellvertreter

       (m/w/d) wird auf 6 festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  5  Nein  36  Enthaltung  0

 

2.

§4 Magistrat

(2)    Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 8. Die Stelle des Ersten Beigeordneten

        (m/w/d) wird hauptamtlich verwaltet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  5  Nein  36  Enthaltung  0

 

3.

§5 Ortsbeiräte

(2) Der Ortsbeirat Kernstadt besteht aus 9 Mitgliedern.

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  32  Nein  9  Enthaltung  0

 

4.

§5 Ortsbeiräte

(2) Die Ortsbeiräte der Stadtteile bestehen jeweils aus 7 Mitgliedern

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  17  Nein  24  Enthaltung  0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: