Antragstext:
Die Hauptsatzung
wird wie folgt geändert:
§1 Stadtverordnetenversammlung
(1) Die Zahl der
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wird auf 37 festgelegt.
(2) Die
Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer
Mitte einen
Vorsitzenden (m/w/d) und seine Stellvertreter (m/w/d). Die Zahl der Stellvertreter
(m/w/d) wird auf 6 festgelegt.
§4 Magistrat
(2) Die Zahl der
Beigeordneten (m/w/d) beträgt 8. Die Stelle des Ersten Beigeordneten
(m/w/d) wird
hauptamtlich verwaltet.
§5 Ortsbeiräte
(2) Der Ortsbeirat
Kernstadt besteht aus 9 Mitgliedern.
Die Ortsbeiräte der Stadtteile
bestehen jeweils aus 7
Mitgliedern
Fraktionsvorsitzender Durchdewald begründet den Antrag.
Nach intensiver Diskussion des bzw. der gestellten Anträge (Top 13 und
14) zur Änderung der Hauptsatzung beantragt Fraktionsvorsitzender Beisel die
Einberufung des Ältestenrats um den weiteren Verfahrensweg zu besprechen.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender ruft den Ältestenrat zusammen. Der
Ältestenrat einigt sich darauf, dass über den Antrag 16-21/1400 getrennt
abgestimmt werden soll, allerdings wird der Punkt 3 gesplittet. Weiterhin wird
der Antrag 16-21/1404 vom Antragssteller zurückgezogen, da die Abstimmung unter
Top 13 erfolgt.
Diese Verfahrensweise teilt Stadtverordnetenvorsteher Hollender der
Stadtverordnetenversammlung mit.
Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den gestellten
Antrag (16-21/1400) abstimmen:
Beschluss:
1.
§1 Stadtverordnetenversammlung
(1) Die Zahl der Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung wird auf 37
festgelegt.
(2) Die
Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer
Mitte einen Vorsitzenden
(m/w/d) und seine Stellvertreter (m/w/d).
Die Zahl der Stellvertreter
(m/w/d) wird auf 6 festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 5 Nein 36 Enthaltung 0
2.
§4 Magistrat
(2) Die Zahl der Beigeordneten
(m/w/d) beträgt 8. Die Stelle des Ersten Beigeordneten
(m/w/d) wird hauptamtlich
verwaltet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 5 Nein 36 Enthaltung 0
3.
§5 Ortsbeiräte
(2) Der Ortsbeirat Kernstadt besteht aus 9 Mitgliedern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 32 Nein 9 Enthaltung 0
4.
§5 Ortsbeiräte
(2) Die
Ortsbeiräte der Stadtteile bestehen jeweils aus 7 Mitgliedern
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 17 Nein 24 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: