Sitzung: 20.02.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 16-21/1369
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender weist darauf hin, dass allen die neue Seite 3 in der Anlage 2 wegen
eines Formatierungsfehlers zugegangen ist. Er lässt über die Vorlage in geänderter Form (Seite 3,
Anlage 2) abstimmen:
Beschluss:
A) Behandlung der Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage
sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.)
1.
Stellungnahme
des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 18.11.2019
Kein Beschluss erforderlich
2.
Stellungnahme
des Wetteraukreises vom 10.12.2019
Beschluss
zu 1:
Die Anregung wird berücksichtigt. Der
Begriff wird aus den Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung gestrichen.
3.
Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12.12.2019
Kein Beschluss erforderlich
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 38 Nein 0 Enthaltung 4
B) Satzungsbeschluss
1.
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg"
in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern
Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 38 Nein 0 Enthaltung 4
Abstimmungsergebnis: