Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert den Sachverhalt. Bei dieser Gelegenheit weist Dr. Rack darauf hin, dass der im Ort kursierende, nicht namentlich unterzeichnete Flyer zu dem Thema nicht von ihm stammt, auch wenn der Eindruck entstehen konnte. Er erklärt außerdem, dass Bürgermeister Antkowiak, nach Mitteilung von Herrn Kolckhorst kurz vor der Sitzung, krankheitsbedingt nicht an der heutigen Ortsbeiratssitzung teilnehmen kann. Auf eine Mail des Ortsvorstehers an den Bürgermeister und Herrn Kolckhorst vom

22. Januar mit der Bitte um Sitzungsteilnahme wegen der unter den Anwohnern der Wetteraustraße entstandenen Irritationen erhielt Dr. Rack keine Antwort vom Bürgermeister. Die alleinige Teilnahme von Herrn Kolckhorst (Leiter Tiefbauamt) erfuhr der Ortsvorsteher von Stadträtin Mühlenbeck.

 

Herr Kolckhorst stellt anschließend ausführlich die Hintergründe zu den jetzigen Forderungen an die Anwohner dar. Die Baumaßnahmen wurden in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt. Damals sei auch eine Info über die Baumaßnahmen und darüber zu erwartende Kosten an die betroffenen Grundstückseigentümer gegangen. Die Abrechnung mit den Bauunternehmen erfolgte im März 2018. Durch personelle Engpässe verzögerte sich die Versendung der Anhörungsschreiben bis Ende November 2019. Die Anhörungsschreiben seien gesetzlich verpflichtend und werden stets vor der Versendung der Bescheide verschickt. Die eigentlichen Bescheide werden entgegen der Ankündigung im Anhörungsschreiben nicht im Januar, sondern voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2020 versendet. Der Hintergrund für diese weitere Verzögerung ist ebenfalls Personalknappheit. Es besteht jedoch kein Risiko der Verjährung, da laut Herrn Kolckhorst die Verjährung erst mit der Schlussabrechnung mit dem Bauunternehmen beginnt (März 2018).


Ortsvorsteher Rack erkundigt sich, ob die Rechnungen, die als Anlage zu den Bescheiden an die Grundstückseigentümer versendet werden, inklusive der Prüfvermerke seien. Herr Kolckhorst bestätigt dies. Es gibt keine bereinigten Rechnungen.
Herr Kolckhorst erläutert, dass nach Eingang der Bescheide vier Wochen Zeit sei, um Widerspruch einzulegen. Ortsvorsteher Dr. Rack erkundigt sich welche Voraussetzungen für Ratenzahlung gegeben sein müssen. Herr Kolckhorst verweist auf die zugehörige Dienstanweisung. Vom Schuldner muss nachgewiesen werden, dass bei sofortiger Zahlung eine erhebliche Härte vorliegen würde. Ortsvorsteher Dr. Rack regt an, dass eine generelle Möglichkeit zur Ratenzahlung sinnvoll, auch notwendig sei, da angesichts der Kostenhöhe bis zum Teil über 11.000 € doch unbillige Härten für betroffene Anwohner entstehen. Herr Kolckhorst erläutert, dass diese Entscheidung durch den Magistrat getroffen werden müsse (Änderung der Dienstanweisung).

Nach diesen Erläuterungen ermöglicht Ortsvorsteher Dr. Rack mit Zustimmung des Ortsbeirats den Bürgerinnen und Bürgern Fragen zum Sachthema zu stellen.

 

Herr Zebisch fragt kritisch nach, warum die Eigentümer bezahlen müssen. Die jahrelange Belastung durch Schwerlastverkehr sei nach seiner Meinung ein Grund für die defekten Abwasserleitungen. Herr Kolckhorst erläutert, dass das Alter des Anschlusses ausschlaggebend sei. Die Haltbarkeit liege in der Regel bei 40-50 Jahren. Die Anschlüsse im betroffenen Abschnitt seien teilweise deutlich älter gewesen. Der Schwerlastverkehr führe kaum zu Mehrbelastung, da die Gewichtskräfte kegelförmig in den Boden eingeleitet werden. Bei der Tiefe der Rohre würden somit kaum nennenswerte Belastungen auf die Leitungen ausgeübt werden.

Herr Roth weist ebenfalls auf die starke Befahrung durch LKWs, aber auch durch Panzer hin, als in der Umgebung Dorheims immer wieder Militärübungen erfolgten und schwere gepanzerte Fahrzeuge durch die Dorheimer Hauptverkehrsstraße rollten. Er hält eine Unterstützung der Anwohner durch die Stadt bzw. den Kreis für angebracht. Frau Limberg schließt sich dieser Argumentation an. Es seien zudem ältere Anschlüsse im genannten Abschnitt, die nicht saniert werden mussten. Herr Kolckhorst erläutert nochmals, dass der Schwerlastverkehr keinen nennenswerten Einfluss habe. In anderen Straßen des Ortes wurden in den letzten Jahren ebenfalls Leitungen saniert. Diese waren im gleichen Alter und defekt, obwohl dort kein Schwerlastverkehr fuhr. Herr LImberg erkundigt sich, ob die Anwohner die Kosten auch dann hätten tragen müssen, wenn die Wetteraustraße noch Durchgangsstraße gewesen wäre. Herr Kolckhorst bestätigt dies: Die Satzung hätte dann ebenfalls gegolten.

Herr Scheld fragt kritisch nach, warum die Anschlüsse auf den Geländen der Anwohner in Ordnung seien und nur die Rohre ab der Grundstücksgrenze betroffen waren. Dies wäre doch ein Indiz für die Verursachung der Schäden durch den Verkehr. Er erkundigt sich außerdem, welche Schadensbilder vorwiegend vorlagen. Herr Kolckhorst stellt dar, dass die Entwässerungsleitungen auf den Grundstücken oftmals ebenfalls betroffen seien, dies wurde jedoch von der Stadt nicht untersucht. Die Untersuchungen endeten an der Grundstücksgrenze. Die Schäden der betroffenen Leitungen waren ganz unterschiedlich, wie z.B. Risse oder Setzungen.

Ortsbeiratsmitglied Ruppel erkundigt sich, ob auch Anwesen südlich der Wetter-Brücke betroffen seien. Von dort gäbe es keine Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern. Herr Kolckhorst erwidert, dass auch dort Maßnahmen durchgeführt wurden und entsprechende Anhörungsschreiben versendet wurden.

Herr Richly beschwert sich über mangelnde Informationen zu den Maßnahmen während des ganzen Prozesses. Dies ziehe sich von den Baumaßnahmen selbst bis hin zu den versendeten Anhörungsschreiben. Es gäbe keine Transparenz, weder zu den Maßnahmen selbst noch bezüglich der Kosten. Er fragt, warum der Bürger nicht mitgenommen und nicht bereits frühzeitig über die zu erwartenden Kosten informiert werde (z.B. Kostenvoranschlag). Dies würde sich doch schon vor den Baumaßnahmen abschätzen lassen. Der ganze Vorgang sei „am Bürger vorbei“, betont Herr Richly unter Zustimmung der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Herr Kolckhorst erläutert, dass eine vorherige Abschätzung der Kosten kaum möglich sei. Dies sei individuell von der Lage der Entwässerung zum Grundstück sowie den dafür notwendigen Erdarbeiten stark unterschiedlich.

Herr Richly hält es außerdem für unangemessen, dass die Bürger für einen Antrag auf Ratenzahlung ihr Vermögen offenlegen müssen. Dies sei in der heutigen Zeit nicht mehr angebracht und nicht bürgerfreundlich.

Frau Harsch weist nochmals auf die LKWs hin. Zusätzlich stellt sie dar, dass es unklar sei, warum die Kosten von Haus zu Haus so stark variieren. Sie fragt, ob es eine Rolle für die Kosten spiele, je nach dem auf welcher Seite der Straße das Anwesen ist. Herr Wechselberger ergänzt um die Frage, warum zwei Baumaßnahmen in so kurzer Zeit aufeinander folgten (Trinkwasser / Abwasser). Herr Kolckhorst führt aus, dass es auf Grund von Planungen bezüglich der Umgestaltung der Wetteraustraße mehrmals zu Verzögerungen kam und man ursprünglich angedacht hatte, sämtliche Maßnahmen auf einmal durchzuführen. Durch den Zustand der Wasserleitungen wurde eine schnelle Sanierung jedoch unumgänglich und vorgezogen. Nachdem entschieden wurde, dass die Straße nicht umgestaltet wird, wurde schließlich mit den Abwasserleitungen begonnen. Die Lage der Leitungen sei gleichgeblieben. Durch Zusammenziehen der beiden Baumaßnahmen hätte sich keine signifikante Kostenersparnis ergeben, da auch dann mit zwei Gräben hätte gearbeitet werden müssen. Die stark unterschiedlichen Kosten pro Anwesen ergeben sich durch die unterschiedlichen Maßnahmen. Teils kommen auch zusätzliche Leitungen für die Dachentwässerung hinzu. Der durchschnittliche Preis pro lfd. Meter würde bei 440 € liegen.

Frau Limberg stellt eindrücklich dar, dass eine Kulanz bzgl. Ratenzahlung angebracht sei und fragt nach, ob weitere ähnliche Baumaßnahmen folgen werden. Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert, dass keine weiteren Maßnahmen geplant seien. Er weist außerdem ebenfalls darauf hin, dass eine Ratenzahlung für alle Anwohner angebracht sei und dass es in dem vorliegenden Sanierungsfall an Transparenz gefehlt hätte.

Ortsbeiratsmitglied Fölsing erkundigt sich, warum teilweise die Rohre für die Dachentwässerung mitbetroffen seien. Diese sind doch im Normalfall Sache der Eigentümer. Außerdem regt er an, den betroffenen Anwohnern Bilder von den Maßnahmen zukommen zu lassen. Herr Kolckhorst erläutert, dass bei Grenzbebauung die Fallrohre durch den Bürgersteig in die Erde geführt werden. Die dort zum Hausanschluss verlaufenden Rohre seien z.T. ebenfalls saniert worden.

Herr Limberg weist nochmals darauf hin, dass ein Zuschuss der Stadt zu den Kosten angebracht sei, da er einen Einfluss durch den jahrelangen Schwerlastverkehr sehe. Herr Kolckhorst erwidert, dass u.U. die Möglichkeit bestünde durch eigene Versicherungen einen Teil der Kosten zu decken.

Ortsbeiratsmitglied Ljungh erkundigt sich wie lange der Prozess der Rechnungsprüfung gedauert habe. Herr Kolckhorst erläutert detailliert, wie der Weg von der Schlussrechnung vom 26.9.2017 über die Rechnungsprüfung bis hin zur endgültigen Abrechnung im März 2018 verlief.

In der anschließenden Diskussion wurde nochmals von mehreren Bürgern die fehlende Transparenz bemängelt. Quervergleiche mit anderen Gemeinden wurden gezogen und dargestellt, dass dort andere Lösungen z.B. für Ratenzahlungen bestünden.

Ortsvorsteher Dr. Rack dankt Herrn Kolckhorst für die ausführlichen Erläuterungen sowie den Bürgern für die rege Teilnahme. Er fordert eine bessere Informationspolitik bezüglich solcher Bauvorhaben und regt nochmals an, dass eine Änderung der Bedingungen für Ratenzahlung dringend notwendig wäre. Abschließend erläutert Herr Kolckhorst nochmals, dass nach Eingang des Bescheids ein Antrag auf Stundung binnen vier Wochen einzureichen ist.

Stadträtin Mühlenbeck erläutert, dass das Protokoll in Richtung Magistrat transportiert würde, um die Meinung der Bürger darzustellen. 

 

Ortsvorsteher Dr. Rack unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.