Beschluss: beantwortet

Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Dritte Änderung des LEP ist am 10.09.2018 in Kraft getreten.

Im Verfahren zu dieser Dritten Änderung des LEP wurden die Regelungen zum Zentrale-Orte-Konzept vollständig ausgeklammert und für ein weiteres Änderungsverfahren vorgesehen, obwohl gerade diese Regelungen nach Auffassung des hessischen Städtetags dringend einer Überarbeitung bedurft hätten.

Zu diesem Thema wurde dann durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) eine Expertenkommission „Zentrale-Orte-Raumstruktur (ZORa) eingesetzt, die angesichts des demographischen, sozialen und ökonomischen Wandels eine Überprüfung der bisherigen Zentralitätsstrukturen für sinnvoll erachtet und die sich vor diesem Hintergrund mit der Neuordnung, des hessischen Zentrale-Orte-Systems, insbesondere mit den Mittelzentren, beschäftigt hat.

Inzwischen hat die Expertenkommission ihre Arbeit abgeschlossen und einen Ergebnisbericht erstellt, welcher den hessischen Städte und Gemeinden vom hessischen Städtetag zur Kenntnis gegeben wurde.

Die Expertenkommission hat sich in erster Linie mit der Zukunft der Mittelzentren befasst. Oberzentren und Grundzentren standen nicht im Fokus  (also standen Friedberg zusammen mit Bad Nauheim als Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums nicht im Fokus).

Ein offizielles Änderungsverfahren mit einer Beteiligung der betroffenen Kommunen hat es bislang noch nicht gegeben.

Seitens des Hess. Städtetages wurde in einer Stellungnahme (21.11.2019) gegenüber dem HMWEVW kritisch angemerkt, dass die Empfehlung der Expertenkommission, nämlich die betroffenen Akteure (Kommunen und Spitzenverbände) über den gesetzlichen Beteiligungsauftrag hinaus zu beteiligen, nicht berücksichtigt wird. Gem. Auskunft des HMWEVW gegenüber dem Hess. Städtebund ist eine weitere Erörterung im Vorfeld zur förmlichen Anhörung zum sich aktuell in Bearbeitung befindlichen neuen Änderungsentwurf nicht angedacht.

Im weiteren Verfahren wird also das HMWEVW einen Änderungsentwurf für die „Vierte Änderung des LEP“, unter Betrachtung der Ergebnisse des Expertenberichtes,  erarbeiten und erst damit ein offizielles Beteiligungsverfahren durchführen.

Die Fertigstellung eines Änderungsentwurfes ist für Anfang 2020 vorgesehen.

 

1.   Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Plänen?

 

Antwort:

Ja, durch den vom Hess. Städtetag vorgelegten Bericht der Expertenkommission

 

2.   Wenn Frage 1 mit „ja“ beantwortet wird: Ist die Stadt Friedberg in den Planungsprozess der Hessischen Landesregierung eingebunden?

 

Antwort:

Noch nicht. Das geschieht im Rahmen des offiziellen Anhörungsverfahrens nachdem durch das HMWEVW der Entwurf der „Vierten Änderung des LEP“ erstellt wurde. Dieses wird voraussichtlich im Ersten Quartal 2020 sein.

 

3.   Gibt es bereits Abstimmungen mit dem Magistrat der Stadt Bad Nauheim zu den Planungen der Hessischen Landesregierung?

 

Antwort:

Nein, noch nicht.

Eine Kontaktaufnahme ist aber vorgesehen.

 

4.   Wenn Frage 3 mit „ja“ beantwortet wird: Kann der Magistrat zur Reaktion der Stadt Bad Nauheim etwas sagen?

 

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5.   Werden die Planungen als Gefahr für die kommunale Selbstverwaltung gesehen?

 

Antwort: Es muss eine sorgfältige, umfangreiche Betrachtung und Prüfung erfolgen, sobald die konkreten Planungen vorliegen

 

6.   Sieht der Magistrat durch die Pläne einer verpflichtenden Kooperation mit Bad Nauheim seine Handlungsspielräume bei der interkommunalen Zusammenarbeit insgesamt eingeschränkt?

 

Antwort: Es muss eine sorgfältige, umfangreiche Betrachtung und Prüfung erfolgen, sobald die konkreten Planungen vorliegen

 

7.   Kann der Magistrat abschätzen, welche Vorteile und welche Nachteile sich aus einer verpflichtenden Kooperation mit Bad Nauheim ergeben können?

 

Antwort: Es muss eine sorgfältige, umfangreiche Betrachtung und Prüfung erfolgen, sobald die konkreten Planungen vorliegen