Sitzung: 12.12.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 13, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1352
Der
Magistrat wird beauftragt:
Den
in 15 Monaten nicht publizierten, damit nicht rechtsgültigen Satzungsbeschluss vom
27.09.2018 auch weiterhin nicht zu veröffentlichen.
Die
zur Änderungsplanung vom 10.05.2019 von Dritten vorgelegten zum Teil erheblichen
Einwände und Bedenken sind den Stadtverordneten bekanntzumachen und sollen
möglichst umgehend in die jetzt noch laufende Offenlage dieses Bebauungsplans
eingearbeitet werden.
Dieser
so aktualisierte Bebauungsplan ist den Stadtverordneten zur erneuten Beschlussfassung
vorzulegen. Darüber hinaus soll die zuständige Verwaltung im Interesse der
Stadtentwicklung einen Städtebaulichen Vertrag ausarbeiten, in welchem dem
Investor eine Bebauungsfrist und andere Festsetzungen (u.a. zur äußeren
Gestaltung des Gebäudes) auferlegt werden.
Abstimmungsergebnis: