Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 13, Enthaltungen: 0

Der Magistrat wird beauftragt:

 

Den in 15 Monaten nicht publizierten, damit nicht rechtsgültigen Satzungsbeschluss vom 27.09.2018 auch weiterhin nicht zu veröffentlichen.

Die zur Änderungsplanung vom 10.05.2019 von Dritten vorgelegten zum Teil erheblichen Einwände und Bedenken sind den Stadtverordneten bekanntzumachen und sollen möglichst umgehend in die jetzt noch laufende Offenlage dieses Bebauungsplans eingearbeitet werden.

Dieser so aktualisierte Bebauungsplan ist den Stadtverordneten zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus soll die zuständige Verwaltung im Interesse der Stadtentwicklung einen Städtebaulichen Vertrag ausarbeiten, in welchem dem Investor eine Bebauungsfrist und andere Festsetzungen (u.a. zur äußeren Gestaltung des Gebäudes) auferlegt werden.


Abstimmungsergebnis: