Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussentwurf:

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 der StVO wird für die folgenden Bereiche erteilt:

 

A)    Kaiserstraße im Abschnitt Burg bis Ockstädter Straße:

Die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung wird (entsprechend den Vorgaben des Wetteraukreises) aufgehoben. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die geplante Umgestaltung der Kaiserstraße, da Förderprogramme grundsätzlich keine Förderungen in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen vorsehen.

 

B)    Ockstädter Straße:

1.     Im Abschnitt von der Kaiserstraße bis zur Einmündung des Dieffenbach-Parkplatzes wird eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (wie vom Wetteraukreis empfohlen) nicht umgesetzt, da der Krankenhausbetrieb „rund um die Uhr“ arbeitet und gerade in den Nachtstunden - im Sinne der Patienten - Lärmimmissionen vermindert werden sollen.

2.     Im weiteren Verlauf der Ockstädter Straße bis Ortsausgang in Richtung Ockstadt wird auch weiterhin eine Gefährdungslage gesehen und insoweit eine vom Wetteraukreis abweichende rechtliche Haltung aufgrund der Henry-Benrath-Schule (ca. 940 Schüler/innen), der Philipp-Dieffenbach-Schule (ca. 240 Schüler/innen), der Landesblindenanstalt „Johann-Peter-Schäfer-Schule“ (ca. 185 Schüler/innen), des Psychiatrischen Krankenhauses und der Evangelischen Kindertagesstätte eingenommen. Aus diesem Grunde wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung nicht zurückgenommen, allerdings erfolgt eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

C)    Am Burgberg / Usavorstadt – Alte Bahnhofstraße – Haagstraße – Haingraben - Hanauer Straße bis B 275 (Saarstraße):

1.     Die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Usavorstadt wird zeitlich begrenzt auf 07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten des Hortes).

2.     Im weiteren Verlauf (Am Burgberg, Alte Bahnhofstraße, Haagstraße, Haingraben) wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung (wie vom Wetteraukreis gefordert) aufgehoben.

 

D)    Mühlweg – Im Rosenthal – Barbarastraße – Fauerbacher Straße bis B 275 (Fritz-Reuter-Straße):

1.     Im Bereich der städtischen Kindertagesstätte „Am Rübenberg“ (ca. 300 m Bereich) wird die Geschwindigkeitsreduzierung zeitlich auf 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr begrenzt (Öffnungszeiten der Kita).

2.     Im weiteren Verlauf der Fauerbacher Straße (Hauptfriedhof, Zufahrtsbereiche Märkte), Barbarastraße, Im Rosenthal und Mühlweg wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nicht aufgehoben und insoweit auch hier eine abweichende rechtliche Haltung eingenommen, da  städtischerseits weiterhin ein Gefährdungspotential gesehen wird.

 


Abstimmungsergebnis: