Sitzung: 12.12.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 16-21/1302
Beschlussentwurf:
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 der
StVO wird für die folgenden Bereiche erteilt:
A)
Kaiserstraße im Abschnitt Burg bis
Ockstädter Straße:
Die angeordnete
Geschwindigkeitsreduzierung wird (entsprechend den Vorgaben des
Wetteraukreises) aufgehoben. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die geplante
Umgestaltung der Kaiserstraße, da Förderprogramme grundsätzlich keine
Förderungen in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen vorsehen.
B)
Ockstädter Straße:
1. Im Abschnitt von der
Kaiserstraße bis zur Einmündung des Dieffenbach-Parkplatzes wird eine zeitliche
Begrenzung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (wie vom Wetteraukreis empfohlen) nicht
umgesetzt, da der Krankenhausbetrieb „rund um die Uhr“ arbeitet und gerade in
den Nachtstunden - im Sinne der Patienten - Lärmimmissionen vermindert werden
sollen.
2. Im weiteren Verlauf der
Ockstädter Straße bis Ortsausgang in Richtung Ockstadt wird auch weiterhin eine
Gefährdungslage gesehen und insoweit eine vom Wetteraukreis abweichende rechtliche
Haltung aufgrund der Henry-Benrath-Schule (ca. 940 Schüler/innen), der
Philipp-Dieffenbach-Schule (ca. 240 Schüler/innen), der Landesblindenanstalt
„Johann-Peter-Schäfer-Schule“ (ca. 185 Schüler/innen), des Psychiatrischen
Krankenhauses und der Evangelischen Kindertagesstätte eingenommen. Aus diesem
Grunde wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung nicht zurückgenommen,
allerdings erfolgt eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
C)
Am Burgberg /
Usavorstadt – Alte Bahnhofstraße – Haagstraße – Haingraben - Hanauer Straße bis
B 275 (Saarstraße):
1. Die
Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Usavorstadt wird zeitlich begrenzt
auf 07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten des Hortes).
2. Im weiteren Verlauf (Am
Burgberg, Alte Bahnhofstraße, Haagstraße, Haingraben) wird die angeordnete
Geschwindigkeitsreduzierung (wie vom Wetteraukreis gefordert) aufgehoben.
D)
Mühlweg – Im Rosenthal
– Barbarastraße – Fauerbacher Straße bis B 275 (Fritz-Reuter-Straße):
1.
Im
Bereich der städtischen Kindertagesstätte „Am Rübenberg“ (ca. 300 m Bereich)
wird die Geschwindigkeitsreduzierung zeitlich auf 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
begrenzt (Öffnungszeiten der Kita).
2.
Im
weiteren Verlauf der Fauerbacher Straße (Hauptfriedhof, Zufahrtsbereiche
Märkte), Barbarastraße, Im Rosenthal und Mühlweg wird die
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nicht aufgehoben und insoweit auch
hier eine abweichende rechtliche Haltung eingenommen, da städtischerseits weiterhin
ein Gefährdungspotential gesehen wird.
Abstimmungsergebnis: