Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

1.   Stellungnahme des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 07.06.2019

Kein Beschluss erforderlich

 

2. Bürger (12.06.2018)

Beschluss zu 2a

Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1 m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen. Somit ist ein ausreichender Fallschutz nach § 41 HBO gegeben.

 

3.   Bürger (04.07.2018)

Beschluss zu 3a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

4.   Bürger (05.07.18)

Beschluss zu 4a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

5.   Bürger (06.07.18)

Beschluss zu 5a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

6.   Bürger (06.07.18)

Beschluss zu 6a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

Beschluss zu 6b

Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1 m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen.

 

 

B)    Satzungsbeschluss

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: