Sitzung: 12.12.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1293
Beschluss:
A)
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
1.
Stellungnahme
des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 07.06.2019
Kein Beschluss erforderlich
2. Bürger
(12.06.2018)
Beschluss zu 2a
Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1
m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die
jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen. Somit ist ein ausreichender
Fallschutz nach § 41 HBO gegeben.
3. Bürger (04.07.2018)
Beschluss zu 3a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
4. Bürger (05.07.18)
Beschluss zu 4a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
5. Bürger (06.07.18)
Beschluss zu 5a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
6. Bürger (06.07.18)
Beschluss zu 6a
Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.
Beschluss zu 6b
Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1
m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die
jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen.
B)
Satzungsbeschluss
1.
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz"
in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am
Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: