Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.   Der Bebauungsplan Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 30 Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 4. Änderung“.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

 

2.   Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3.   Mit der beigefügten Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: