Sitzung: 12.12.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1289
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil
I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 30
Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 4. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
3. Mit der beigefügten Planung wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: