Beschluss:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.1  Anerkannte Naturschutzverbände 19.08.2019)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

2.1 Deutsche bahn AG, DB Immobilien (15.08.2019)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung  werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis zur Beteiligung der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird zur weiteren Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 4 und 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 6 bis 9: Die Hinweis und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

Beschluss zu10: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf. Der an die Bahnanlage angrenzende Sandgrubenweg befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes.

Beschluss zu 11 und 12: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wurden zur weiteren Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunterlagen aufgenommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 13 und 14: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

3.1 Deutsche Telekom Technik GmbH (24.07.2019)

 

Beschluss zu 1:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf. Der beigefügte Lageplan wird im Übrigen Bestandteil der Verfahrensunterlagen zum Bauleitplanverfahren.

 

 

4.1  Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (16.08.2019)

 

Beschluss zu 1 bis 3:

Die Ausführungen und Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis  genommen

 

5.1 Kreisausschuss des Wetteraukreises (14.08.2019)

 

Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 4:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 5: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.

 

Beschluss zu 7:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.

 

Beschluss zu 8 und 9:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 10:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird wie folgt entsprochen:

Die Bemaßungen wurden im Bebauungsplan ergänzt. Darüber hinaus ergeben sich die Bemaßungen der einzelnen Teilbaugebiete sowie der weiteren Flächen jeweils abschließend aus den Bemaßungen der entsprechenden Flurstücke. Aufgrund der bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgenommenen deutlichen Konkretisierung des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten sowie angesichts der konkreten Standortlage wird der Anregung einer weiteren Einschränkung nicht entsprochen. Die Festsetzung zur maximal zulässigen Höhe von Werbeanlagen wird entsprechend der Anregung redaktionell ergänzt.

 

Beschluss zu 11 und 12:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

6.1 OVAG Netz GmbH (25.07.2019)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf, da sich weder die Transformatorenstationen noch die dazugehörigen Kabel innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden.

 

Beschluss zu 2:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 3:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 4:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich  kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 5:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; den Anregungen wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.

 

Beschluss zu 6 und 7:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus  kein weiterer Handlungsbedarf.

 

7.1 Friedberger Bürger-innen-Bündnis, (5 Unterzeichnende)

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2 und 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich  kein weiterer Handlungsbedarf.

Beschluss zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich  kein weiterer Handlungsbedarf.

Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird nicht entsprochen.

Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 8:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich  kein weiterer Handlungsbedarf.

Beschluss zu 9: Der Hinweise wird zur Kenntnis genommen.

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: