Sitzung: 12.12.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/1288
Beschluss:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung
berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.1 Anerkannte
Naturschutzverbände 19.08.2019)
Beschluss zu 1: Die Hinweise sowie die
grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
2.1 Deutsche bahn AG, DB Immobilien (15.08.2019)
Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die
grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3: Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis zur Beteiligung der Deutschen
Bahn AG, DB Immobilien, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird zur
weiteren Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss zu 4 und 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren
Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 6 bis 9: Die Hinweis und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren
Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu10: Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf. Der an die Bahnanlage angrenzende Sandgrubenweg befindet sich
außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes.
Beschluss zu 11 und 12: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wurden zur
weiteren Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunterlagen
aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 13
und 14: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3.1 Deutsche Telekom Technik GmbH (24.07.2019)
Beschluss zu 1:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei Bauplanung und
Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf. Der beigefügte Lageplan wird im Übrigen Bestandteil der
Verfahrensunterlagen zum Bauleitplanverfahren.
4.1 Hessen Mobil, Straßen- und
Verkehrsmanagement Gelnhausen (16.08.2019)
Beschluss zu 1 bis 3:
Die Ausführungen und Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur
vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen
5.1 Kreisausschuss des
Wetteraukreises (14.08.2019)
Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung bei
Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 4:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 5: Die Hinweise sowie
die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss zu 6:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung nicht entsprochen.
Beschluss zu 7:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.
Beschluss zu 8 und 9:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 10:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird wie folgt entsprochen:
Die Bemaßungen
wurden im Bebauungsplan ergänzt. Darüber hinaus ergeben sich die Bemaßungen der
einzelnen Teilbaugebiete sowie der weiteren Flächen jeweils abschließend aus
den Bemaßungen der entsprechenden Flurstücke. Aufgrund der bereits zum Entwurf
des Bebauungsplanes vorgenommenen deutlichen Konkretisierung des Ausschlusses
von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Sortimenten sowie angesichts der konkreten Standortlage wird der Anregung einer
weiteren Einschränkung nicht entsprochen. Die Festsetzung zur maximal
zulässigen Höhe von Werbeanlagen wird entsprechend der Anregung redaktionell
ergänzt.
Beschluss zu 11 und 12:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
6.1 OVAG Netz GmbH (25.07.2019)
Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf, da sich weder die Transformatorenstationen noch die
dazugehörigen Kabel innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
befinden.
Beschluss zu 2:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 3:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden berücksichtigung bei
Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss zu 4:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 5:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; den Anregungen wird auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.
Beschluss zu 6 und 7:
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf.
7.1 Friedberger Bürger-innen-Bündnis, (5 Unterzeichnende)
Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2 und 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
besteht diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen; der Anregung wird nicht entsprochen.
Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 8:Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht
diesbezüglich kein weiterer
Handlungsbedarf.
Beschluss zu 9: Der Hinweise wird zur
Kenntnis genommen.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42
"Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in Friedberg – Kernstadt wird
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV in
Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: