Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Mitglied Weiberg meldet sich zu Wort und berichtet, dass das Kirchliche Arbeitsrecht in einigen wesentlichen Grundsätzen dem Arbeitsrecht der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) widerspreche und er daher keine Weiterentwicklung solcher Arbeitsplätze möchte. Er stellt daher folgenden Ergänzungsantrag zum Beschlusstext:

 

Die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO ist als zwingendes Ausschreibungskriterium festzuhalten. Die Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts ist daher zwingend auszuschließen.

 

In der anschließenden Diskussion der Stadtverordneten Güssgen-Ackva und Veith und Mitglied Bey, in deren Verlauf Erste Stadträtin Götz und Stadtrat Fenske einige Fragen zur Zeitschiene und Personalsituation der Evangelischen Kirche (Arbeitsplätze der Erzieherinnen) beantworten, wird deutlich, dass es seitens des Magistrates rechtlich bei einer europaweiten Ausschreibung keinerlei Vorfestlegungen geben kann, dass der Evangelischen Kirche aber zumindest die Chance zur Bewerbung um die künftige Trägerschaft ergebnisoffen angeboten werden soll.

 

Damit nicht erst nach einem eventuellen Stadtverordnetenbeschluss im Februar 2020 mit den Vorbereitungen begonnen werden kann, hält Stadtrat Fenske diesen jetzigen Beschluss für nötig, um es zeitlich hinzubekommen, die Entscheidung über die Trägerschaft und die Frage Neubau oder Sanierung dann im nächsten Sommer / Herbst treffen zu können. Erste Stadträtin Götz ergänzt, dass der Satzungsbeschluss hinsichtlich des Baurechtes im Februar 2020 erfolgen solle.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Wagner lässt zunächst über den Ergänzungsantrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag:

 

Die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO ist als zwingendes Ausschreibungskriterium festzuhalten. Die Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts ist daher zwingend auszuschließen.

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  1  Nein  8  Enthaltung  0

 

Beschluss:

 

Die Trägerschaft der Kindertagesstätten am Standort Taunusstraße oder Standort Wintersteinstraße (in Abhängigkeit vom Ergebnis der laufenden Prüfung) wird europaweit ausgeschrieben sobald entsprechendes Baurecht vorliegt.

 


Abstimmungsergebnis: