Sitzung: 18.09.2019 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1217
Stadtverordnete
Beisel beantragt namens der CDU-Fraktion eine Änderung des Antragstextes:
„Im
Beschlusstext ist der erste Satz zu streichen und durch folgenden Satz zu
ersetzen.
Der Magistrat wird
gebeten zu prüfen,
a) ob die nachfolgenden Punkte 1
– 7 u. a. in der Marktordnung rechtlich zulässig sind
b) mit welchen tatsächlichen
Folgen (zum Beispiel Verlust von Marktbeschickern, Erhöhung der Endverbraucherpreise, usw.) zu rechnen
ist.“
Erste
Stadträtin Götz verliest in Vertretung für Bürgermeister Antkowiak folgende
Information zum ursprünglichen Antragstext:
„Aufgrund der kurzen Zeitspanne kann es noch keine detaillierte Stellungnahme durch die Verwaltung geben. Trotzdem sind bereits einige der beantragten Punkte schon umgesetzt worden, bzw. in der Umsetzung
a) Einen Tag nach der Stadtverordnetenversammlung wurden die Schausteller des Herbstmarktes über den Antrag informiert. Die meisten Schausteller haben dann noch kurzfristig ihr Einweg- gegen Mehrweggeschirr (z. Bsp. Holztabletts) ausgetauscht.
b) Die Stadt Friedberg selbst setzt auf ihren eigenen Veranstaltungen nur Mehrweggeschirr ein.
Open-Air-Kino, Weinfest im Rathauspark
c) Die Friedberger Wirte, die gemeinsam mit der Stadt Friedberg das Stadtfest organisieren, haben einige Trinkbecher herstellen lassen, die nur gegen Pfand herausgegeben werden.
d) Diese Becher setzen wir ebenfalls bei den gut besuchten Friedberger Feierabend-Treffs ein.
e) Der Verband der Schausteller hat uns am Dienstag ein Konzept vorgelegt, wie auf dem Herbstmarkt zukünftig noch weniger Müll produziert werden kann.“
Der Antragssteller ist bereit, den Änderungsantrag zu übernehmen.
Vorsitzender Wagner lässt daraufhin über den Antrag in geänderter Form abstimmen.
Beschluss:
Der Magistrat wird
gebeten zu prüfen,
a) ob die nachfolgenden Punkte 1
– 7 u. a. in der Marktordnung rechtlich zulässig sind
b) mit welchen tatsächlichen
Folgen (zum Beispiel Verlust von Marktbeschickern, Erhöhung der Endverbraucherpreise, usw.) zu rechnen ist.
Dabei sollen
folgende Ziele geeignet vorgegeben werden:
Auf dem
Gemeindegebiet Friedberg sollen bei öffentlichen Veranstaltungen, Events und
Märkten nachfolgende Regeln gelten, die spätestens innerhalb von 12 Monaten
nach Satzungsbeschluss verbindlich werden:
1.
Einweggeschirr, wie z. B. Einmalteller, Schalen, Becher und Einmal-
Trinkbehältnisse sind zu vermeiden! Soweit diese bei einem konkreten
Veranstaltungsformat aus hygienischen Gründen nicht vermeidbar sind, sollen
ökologisch zertifizierte, plastikfreie und unbedenklich zu entsorgende,
bevorzugt kompostierbare Produkte aus bevorzugt nachwachsenden Rohstoffen
verwendet werden.
2.
Die Verwendung von Plastikbehältnissen und Plastikbestecken,
Plastikdeckeln (z. B. für Kaffee to go) soll auch bei Veranstaltungen,
Weihnachtsmärkten, Friedberg spielt, Herbstmarkt, Partnerschaftsveranstaltungen
und Ständen im Freien mit den Satzungsbeschlüssen nicht mehr gestattet werden.
3.
Soweit dies rechtlich möglich ist, soll auch gewerblichen Anbietern,
Imbissbuden, Cafés und Gaststätten mit Außenbewirtschaftung die Nutzung der
unter Top 2 genannten Behältnisse untersagt werden.
4.
Mehrwegverpackungen (wiederverwendbare
Verpackungen) sind Plastikbeuteln, Plastikverpackungen und Einwegtüten
vorzuziehen.
5.
Mit den Marktstandbetreibern sind Gespräche zu führen, damit sie in Zukunft
nur noch umweltfreundliche Verpackungen und Transportbehältnisse anbieten und
die Kunden anregen, wiederverwendbare
Behältnisse mitzubringen. Diese Forderung soll auch als zu erfüllendes
Kriterium für die Vergabe von Marktständen eingesetzt werden.
6.
Bei Genehmigungen von Veranstaltungen, Gestattungsverträgen bzw. bei
Bereitstellung von Flächen in Friedberg sind im Genehmigungsbescheid diese
Vorschriften jeweils verpflichtend mitzuteilen.
7.
Soweit dies rechtlich möglich ist, sollen diese Vorgaben stichprobenartig
von der Markt- und Gewerbeaufsicht überprüft werden. Ebenfalls sind von Bürgern
vorgetragene Verstöße zu registrieren und zu bearbeiten.
Zu Top 5 sind
ggf. gemeinschaftliche Aktionen (Verwaltung und Markt Beschicker) auf dem
Friedberger Markt durchzuführen. Z.B. großes einheitliches Schild an jedem
Stand: „Bringen Sie bitte auch für Salat und Gemüse wiederverwendbare Behältnisse mit“.
Zur
Durchsetzung sind ggf. rechtlich notwendige Anhörungen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: