Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnete Beisel beantragt namens der CDU-Fraktion eine Änderung des Antragstextes:

„Im Beschlusstext ist der erste Satz zu streichen und durch folgenden Satz zu ersetzen.

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen,

a)  ob die nachfolgenden Punkte 1 – 7 u. a. in der Marktordnung rechtlich zulässig sind

b)  mit welchen tatsächlichen Folgen (zum Beispiel Verlust von Marktbeschickern, Erhöhung der      Endverbraucherpreise, usw.) zu rechnen ist.“

 

Erste Stadträtin Götz verliest in Vertretung für Bürgermeister Antkowiak folgende Information zum ursprünglichen Antragstext:

 

„Aufgrund der kurzen Zeitspanne kann es noch keine detaillierte Stellungnahme durch die Verwaltung geben. Trotzdem sind bereits einige der beantragten Punkte schon umgesetzt worden, bzw. in der Umsetzung

a)  Einen Tag nach der Stadtverordnetenversammlung wurden die Schausteller des Herbstmarktes über    den Antrag informiert. Die meisten Schausteller haben dann noch kurzfristig ihr Einweg- gegen          Mehrweggeschirr (z. Bsp. Holztabletts) ausgetauscht.

b)  Die Stadt Friedberg selbst setzt auf ihren eigenen Veranstaltungen nur Mehrweggeschirr ein.

     Open-Air-Kino, Weinfest im Rathauspark

c)  Die Friedberger Wirte, die gemeinsam mit der Stadt Friedberg das Stadtfest organisieren, haben einige           Trinkbecher herstellen lassen, die nur gegen Pfand herausgegeben werden.

d)  Diese Becher setzen wir ebenfalls bei den gut besuchten Friedberger Feierabend-Treffs ein.

e)  Der Verband der Schausteller hat uns am Dienstag ein Konzept vorgelegt, wie auf dem Herbstmarkt    zukünftig noch weniger Müll produziert werden kann.“

 

Der Antragssteller ist bereit, den Änderungsantrag zu übernehmen.

 

Vorsitzender Wagner lässt daraufhin über den Antrag in geänderter Form abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen,

a)  ob die nachfolgenden Punkte 1 – 7 u. a. in der Marktordnung rechtlich zulässig sind

b)  mit welchen tatsächlichen Folgen (zum Beispiel Verlust von Marktbeschickern, Erhöhung der      Endverbraucherpreise, usw.) zu rechnen ist.

 

Dabei sollen folgende Ziele geeignet vorgegeben werden:

 

Auf dem Gemeindegebiet Friedberg sollen bei öffentlichen Veranstaltungen, Events und Märkten nachfolgende Regeln gelten, die spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Satzungsbeschluss verbindlich werden:

 

1.   Einweggeschirr, wie z. B. Einmalteller, Schalen, Becher und Einmal- Trinkbehältnisse sind zu vermeiden! Soweit diese bei einem konkreten Veranstaltungsformat aus hygienischen Gründen nicht vermeidbar sind, sollen ökologisch zertifizierte, plastikfreie und unbedenklich zu entsorgende, bevorzugt kompostierbare Produkte aus bevorzugt nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

2.   Die Verwendung von Plastikbehältnissen und Plastikbestecken, Plastikdeckeln (z. B. für Kaffee to go) soll auch bei Veranstaltungen, Weihnachtsmärkten, Friedberg spielt, Herbstmarkt, Partnerschaftsveranstaltungen und Ständen im Freien mit den Satzungsbeschlüssen nicht mehr gestattet werden.

3.   Soweit dies rechtlich möglich ist, soll auch gewerblichen Anbietern, Imbissbuden, Cafés und Gaststätten mit Außenbewirtschaftung die Nutzung der unter Top 2 genannten Behältnisse untersagt werden. 

4.   Mehrwegverpackungen (wiederverwendbare Verpackungen) sind Plastikbeuteln, Plastikverpackungen und Einwegtüten vorzuziehen.

5.   Mit den Marktstandbetreibern sind Gespräche zu führen, damit sie in Zukunft nur noch umweltfreundliche Verpackungen und Transportbehältnisse anbieten und die Kunden anregen, wiederverwendbare Behältnisse mitzubringen. Diese Forderung soll auch als zu erfüllendes Kriterium für die Vergabe von Marktständen eingesetzt werden.

6.   Bei Genehmigungen von Veranstaltungen, Gestattungsverträgen bzw. bei Bereitstellung von Flächen in Friedberg sind im Genehmigungsbescheid diese Vorschriften jeweils verpflichtend mitzuteilen.

7.   Soweit dies rechtlich möglich ist, sollen diese Vorgaben stichprobenartig von der Markt- und Gewerbeaufsicht überprüft werden. Ebenfalls sind von Bürgern vorgetragene Verstöße zu registrieren und zu bearbeiten.

 

Zu Top 5 sind ggf. gemeinschaftliche Aktionen (Verwaltung und Markt Beschicker) auf dem Friedberger Markt durchzuführen. Z.B. großes einheitliches Schild an jedem Stand: „Bringen Sie bitte auch für Salat und Gemüse wiederverwendbare Behältnisse mit“.  

 

Zur Durchsetzung sind ggf. rechtlich notwendige Anhörungen durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis: