Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin. Daraufhin nimmt Fraktionsvorsitzender Durchdewald an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Beschluss:

 

In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 06.12.2018 wird den folgenden Vertragsgrundlagen für einen Vertragsentwurf zwischen der Stadt Friedberg (Hessen) und der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH über den Erweiterungsbau und die Kostenträgerschaft der Kindertagesstätte Sonnenschein zugestimmt:

 

 

1.     Die Stadt Friedberg (Hessen) fördert den Bau von zwei weiteren Gruppen für die Schaffung von 32 zusätzlichen Plätzen (19 Krippen- und 13 Kindergartenplätzen) bei der Kindertagesstätte Sonnenschein, soweit die Kosten nicht durch Fördermittel des Bundes gedeckt sind.

 

2.     Auf der Grundlage der aktuellen Kostenschätzung werden im Haushalt 2020 werden weitere Baukosten in Höhe von 134.450 Euro und Ausstattungskosten in Höhe von 8.000 Euro unter der Investitionsnummer 1.03558 eingestellt, so dass insgesamt 906.250 Euro (inklusive der Haushaltsmittel 2019) zur Verfügung stehen.

 

3.     Die Stadt Friedberg (Hessen) zahlt Abschläge (5 Raten à 100.000 Euro) ab 10. Dezember 2019 bis 10.04.2020 an die Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH, soweit der Träger noch keine Abschläge auf die Bundeszuschüsse erhalten hat, und unter der Voraussetzung, dass zuvor eine Einigung über die Anpassung des Erbbaurechtsvertrags gemäß Ziffer 9 der Vorlage stattgefunden hat. Die Rechnungsprüfung erfolgt im Nachgang. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt eine Spitzabrechnung. Mittelüberschüsse sind an die Stadt Friedberg (Hessen) zurückzuzahlen.

 

4.     Unvorhergesehene Mehrkosten sind, sobald diese festgestellt werden, mit der Stadt Friedberg (Hessen) abzustimmen. Kostensteigerungen sind umgehend mitzuteilen. Die vom Architekten und der Stadt Friedberg (Hessen) geprüften Mehrkosten gehen zulasten der Stadt Friedberg (Hessen), da die Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH keine Eigenmittel in den Anbau einbringen wird.

 

5.     Das Anbauprojekt wird gemäß den Förderbedingungen nach dem Bundesinvestitionsprogramm ausgeschrieben. Die Abwicklung erfolgt durch den Architekten des Bauträgers.

 

6.     Im Vertrag ist der Übergang der Rechte und Pflichten auf mögliche Rechtsnachfolger der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH zu gestatten.

 

7.     Da der Zuschuss nach dem Bundesinvestitionsprogramm eine Bindungszeit von 25 Jahren vorsieht, sichert die Stadt Friedberg (Hessen) zu, mögliche Rückerstattungsansprüche des Zuschussgebers, die nicht von der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH zu vertreten sind, zu übernehmen.

 

8.     In dem Vertrag ist eine Regelung aufzunehmen, dass, soweit der Anbau innerhalb seiner Abschreibungsdauer nicht mehr als Kindertagesstätte genutzt werden kann, und dies aus Gründen, die die Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH zu vertreten hat, der Finanzierungsbeitrag der Stadt entsprechend dem Anteil der fehlenden Nutzungsdauer an der Gesamtnutzungsdauer an die Stadt zurückzuzahlen ist.

 

9.     Der Erbbaurechtsvertrag wird ergänzt um spezielle Regelungen für den Anbau. Dazu erfolgt im Vertrag nur eine Absichtserklärung, da die exakte Ausgestaltung dieser Regelung den Zeitrahmen sprengen dürfte. Die Regelung soll den Entschädigungswert bei Heimfall (vgl. §8) neu regeln. Der jetzige Finanzierungsbeitrag ist vom Entschädigungswert bei Heimfall (vgl. §8) abzuziehen. Hierbei wird der heutige Wert der Einrichtung im Verhältnis zum Finanzierungsbeitrag gesetzt. Der entsprechende Anteil ist auch dann beim Heimfall zu berücksichtigen, soweit die Stadt auch die Bauunterhaltung weiter finanziell unterstützt. Die näheren Einzelheiten werden in der Anpassung des Erbbaurechtsvertrages geregelt. Ggf. ist der Erbbaurechtsvertrag auch im Hinblick auf die Bindungsfrist der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH an die Bundeszuschüsse anzupassen.

 


Abstimmungsergebnis: