Sitzung: 05.09.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1199
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin. Daraufhin
nimmt Fraktionsvorsitzender Durchdewald an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Beschluss:
In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 06.12.2018
wird den folgenden Vertragsgrundlagen für einen Vertragsentwurf zwischen der
Stadt Friedberg (Hessen) und der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH über den
Erweiterungsbau und die Kostenträgerschaft der Kindertagesstätte Sonnenschein
zugestimmt:
1.
Die Stadt Friedberg (Hessen) fördert den Bau von zwei weiteren
Gruppen für die Schaffung von 32 zusätzlichen Plätzen (19 Krippen- und 13
Kindergartenplätzen) bei der Kindertagesstätte Sonnenschein, soweit die Kosten
nicht durch Fördermittel des Bundes gedeckt sind.
2.
Auf der Grundlage der aktuellen Kostenschätzung werden im Haushalt
2020 werden weitere Baukosten in Höhe von 134.450 Euro und Ausstattungskosten
in Höhe von 8.000 Euro unter der Investitionsnummer 1.03558 eingestellt, so
dass insgesamt 906.250 Euro (inklusive der Haushaltsmittel 2019) zur Verfügung
stehen.
3.
Die Stadt Friedberg (Hessen) zahlt Abschläge (5 Raten à 100.000
Euro) ab 10. Dezember 2019 bis 10.04.2020 an die Behindertenhilfe Wetteraukreis
gGmbH, soweit der Träger noch keine Abschläge auf die Bundeszuschüsse erhalten
hat, und unter der Voraussetzung, dass zuvor eine Einigung über die Anpassung
des Erbbaurechtsvertrags gemäß Ziffer 9 der Vorlage stattgefunden hat. Die
Rechnungsprüfung erfolgt im Nachgang. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt
eine Spitzabrechnung. Mittelüberschüsse sind an die Stadt Friedberg (Hessen)
zurückzuzahlen.
4.
Unvorhergesehene Mehrkosten sind, sobald diese festgestellt
werden, mit der Stadt Friedberg (Hessen) abzustimmen. Kostensteigerungen sind
umgehend mitzuteilen. Die vom Architekten und der Stadt Friedberg (Hessen)
geprüften Mehrkosten gehen zulasten der Stadt Friedberg (Hessen), da die
Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH keine Eigenmittel in den Anbau einbringen
wird.
5.
Das Anbauprojekt wird gemäß den Förderbedingungen nach dem
Bundesinvestitionsprogramm ausgeschrieben. Die Abwicklung erfolgt durch den
Architekten des Bauträgers.
6.
Im Vertrag ist der Übergang der Rechte und Pflichten auf mögliche
Rechtsnachfolger der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH zu gestatten.
7.
Da der Zuschuss nach dem Bundesinvestitionsprogramm eine
Bindungszeit von 25 Jahren vorsieht, sichert die Stadt Friedberg (Hessen) zu,
mögliche Rückerstattungsansprüche des Zuschussgebers, die nicht von der
Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH zu vertreten sind, zu übernehmen.
8.
In dem Vertrag ist eine Regelung aufzunehmen, dass, soweit der
Anbau innerhalb seiner Abschreibungsdauer nicht mehr als Kindertagesstätte
genutzt werden kann, und dies aus Gründen, die die Behindertenhilfe
Wetteraukreis gGmbH zu vertreten hat, der Finanzierungsbeitrag der Stadt
entsprechend dem Anteil der fehlenden Nutzungsdauer an der Gesamtnutzungsdauer
an die Stadt zurückzuzahlen ist.
9.
Der Erbbaurechtsvertrag wird ergänzt um spezielle Regelungen für
den Anbau. Dazu erfolgt im Vertrag nur eine Absichtserklärung, da die exakte
Ausgestaltung dieser Regelung den Zeitrahmen sprengen dürfte. Die Regelung soll
den Entschädigungswert bei Heimfall (vgl. §8) neu regeln. Der jetzige
Finanzierungsbeitrag ist vom Entschädigungswert bei Heimfall (vgl. §8)
abzuziehen. Hierbei wird der heutige Wert der Einrichtung im Verhältnis zum
Finanzierungsbeitrag gesetzt. Der entsprechende Anteil ist auch dann beim
Heimfall zu berücksichtigen, soweit die Stadt auch die Bauunterhaltung weiter
finanziell unterstützt. Die näheren Einzelheiten werden in der Anpassung des
Erbbaurechtsvertrages geregelt. Ggf. ist der Erbbaurechtsvertrag auch im
Hinblick auf die Bindungsfrist der Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH an die
Bundeszuschüsse anzupassen.
Abstimmungsergebnis: