Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Fraktionsvorsitzender Weiberg stellt folgenden Änderungsantrag:

 

„Zur Sicherstellung einer nutzbaren Radwegeverbindung wird ergänzend zur den Baumaßnahmen ein mindestens 2 m breiter, baulich getrennter Rad- und Gehweg entlang der Straße, Görbelheimer Hohl, zwischen Abzweig Reifeisenstraße und Einmündung Fauerbacher Straße angelegt. Die Baukosten hierfür werden im Investitionsprogramm 2020 bereitgestellt.“

 

Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass durch die DB Netz AG, wie in der Vorlage zu erkennen ist, zuerst die hintere Unterführung breiter angelegt werden soll. Deshalb ist der gestellte Änderungsantrag zurzeit nicht relevant.

 

Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Cellarius fragt, warum muss die Stadt zahlen, wenn die Bahn saniert. Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass die Stadt den Radweg bzw. die Verbreiterung der Durchfahrtbreite möchte und deshalb muss die Stadt auch diesen Teil tragen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender stellt den vorgenannten Änderungsantrag zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  3  Nein  36  Enthaltung  3

 

Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Ursprungsbeschluss abstimmen:

 

Beschluss:

 

Gemäß § 12 EKrG wird gegenüber der DB Netz AG das Verlangen geäußert, die Durchfahrtsbreite (Lichte Weite) der zu erneuernden Eisenbahnüberführung in der Görbelheimer Hohl im Bereich der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG von 7,52 m auf 12,95 m zu verbreitern. Die durch die Stadt zu finanzierenden Ausgaben (Baukosten) in Höhe von 1.900.000 EUR werden im Investitionsprogramm für 2022 bereitgestellt. Die Einnahmen in Höhe von 470.000 EUR werden für 2023 angemeldet.

 


Abstimmungsergebnis: