Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin.

 

Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Änderung des Ausschusses für Stadtentwicklung an und fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 (8) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

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2.     Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: